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Lernfeld 4 · Prüfung Teil 1

Räder und Reifen umrüsten

Räder und Reifen umrüsten: Reifenbezeichnung, Last- und Geschwindigkeitsindex, Felgenmaße, Winterreifen, RDKS und Zulässigkeit nach StVZO.

14 Aufgaben dazu übenKostenlos, ohne Anmeldung, mit Lösungsweg

Darum geht es

Die Reifenbezeichnung 205/55 R16 91V nennt Breite in mm, Querschnittsverhältnis in Prozent, Radialbauart, Felgendurchmesser in Zoll, Lastindex und Geschwindigkeitsindex. Aus Breite, Querschnitt und Felge lässt sich der Außendurchmesser berechnen, aus dem Durchmesser der Abrollumfang. Ändert er sich beim Umrüsten, zeigt der Tacho falsch an, und Assistenzsysteme, die mit Raddrehzahlen arbeiten, rechnen mit falschen Werten. Lastindex und Geschwindigkeitsindex müssen mindestens den Angaben in den Fahrzeugpapieren entsprechen; für Winterreifen erlaubt § 36 StVZO einen kleineren Geschwindigkeitsindex mit Hinweis im Sichtfeld.

Auf der Felge stehen Maulweite, Hornform, Durchmesser, Einpresstiefe (ET) und Lochkreis. Die Einpresstiefe legt fest, wie weit das Rad nach außen steht. Sie beeinflusst Freigängigkeit, Spurweite und Lenkrollradius. Mittenbohrung, Lochkreis und die Form der Schraubenauflage (Kegelbund oder Kugelbund) müssen zur Nabe und zu den Schrauben passen. Steht eine Rad-Reifen-Kombination nicht in den Papieren, braucht das Rad eine ABE oder ein Teilegutachten; mit Teilegutachten folgt eine Änderungsabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO, sonst erlischt die Betriebserlaubnis.

Bei winterlichen Straßenverhältnissen verlangt § 2 Abs. 3a StVO Reifen mit dem Alpine-Symbol, reine M+S-Reifen gelten seit Oktober 2024 nicht mehr. Die Mindestprofiltiefe beträgt 1,6 mm. Seit November 2014 müssen neu zugelassene Pkw ein Reifendruckkontrollsystem haben: direkt mit Sensoren im Rad oder indirekt über die ABS-Raddrehzahlen. Beim Radwechsel werden Anlageflächen gereinigt, die Schrauben über Kreuz mit Drehmoment nach Herstellerangabe angezogen und nach einer kurzen Strecke nachgezogen.

Das solltest du dir merken

  • Lastindex und Geschwindigkeitsindex dürfen nie kleiner sein als in den Fahrzeugpapieren, Ausnahme Winterreifen mit Hinweis im Sichtfeld.
  • Die Flankenhöhe zählt beim Außendurchmesser zweimal.
  • Ohne Eintrag in den Papieren braucht ein Rad ABE oder Teilegutachten und gegebenenfalls eine Abnahme.
  • Winterreifen im Sinne der StVO tragen das Alpine-Symbol.
  • Radschrauben über Kreuz mit Drehmomentschlüssel anziehen und nachziehen.

Formeln

Außendurchmesser des Reifens
Felgendurchmesser in Zoll, Reifenbreite in mm, Querschnittsverhältnis in Prozent
Abrollumfang
Außendurchmesser; der dynamische Abrollumfang unter Last ist etwas kleiner
Tatsächliche Geschwindigkeit nach Umrüstung
alter, neuer Abrollumfang, Tachoanzeige

Typische Fehler in der Prüfung

  • Die Flankenhöhe nur einmal zum Felgendurchmesser addiert.
  • Den Lastindex mit der Achslast verglichen statt mit der halben Achslast je Reifen.
  • Den Felgendurchmesser in Zoll nicht in mm umgerechnet.
  • Angenommen, M+S-Reifen ohne Alpine-Symbol seien weiterhin vollwertige Winterreifen.

Tipps aus der Werkstatt

  • Beim Außendurchmesser zählt die Flanke zweimal: Zoll mal 25,4 plus zweimal Breite mal Querschnitt. Und beim Lastindex die Achslast erst halbieren, denn der Index gilt je Reifen. 1240 kg Achslast heißt 620 kg je Rad, da reicht 91 mit 615 kg nicht mehr.

Sitzt das Thema? Teste dich mit echten Prüfungsfragen.

14 Aufgaben zu „Räder und Reifen umrüsten“, falsche Antworten kommen in der Runde noch einmal.

Jetzt üben

Grundlage: KMK-Rahmenlehrplan Kraftfahrzeugmechatroniker/-in, Lernfeld 4 (Umrüstarbeiten nach Kundenwünschen durchführen). Eigene Erklärung, keine Originalaufgaben der Prüfungsausschüsse.