Lernfeld 12 · Prüfung Teil 2
Hauptuntersuchung
Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO: Fristen, Mängelklassen, Prüfplakette, Vorbereitung in der Werkstatt, Reifen und Betriebserlaubnis bei Umbauten.
Darum geht es
Die Hauptuntersuchung (HU) prüft, ob ein Fahrzeug verkehrssicher und umweltverträglich ist. Grundlage sind § 29 StVZO und Anlage VIII. Ein neuer Pkw wird erstmals nach 36 Monaten untersucht, danach alle 24 Monate. Prüfen dürfen amtlich anerkannte Sachverständige und Prüfingenieure der Überwachungsorganisationen, oft in einem Prüfstützpunkt der Werkstatt. Untersucht werden unter anderem Bremsen, Lenkung, Beleuchtung, Reifen und Räder, Achsen und Federung, Karosserie, die Umweltverträglichkeit und elektronische Sicherheitssysteme, die der Prüfer auch über die Diagnoseschnittstelle abfragt.
Das Ergebnis wird in Mängelklassen eingeteilt. Ohne Mängel oder mit geringen Mängeln wird die Plakette zugeteilt; geringe Mängel sind unverzüglich zu beheben. Bei erheblichen Mängeln gibt es keine Plakette, das Fahrzeug muss nach der Reparatur innerhalb eines Monats wieder vorgeführt werden. Gefährliche Mängel bedeuten eine unmittelbare Gefahr, und ein verkehrsunsicheres Fahrzeug darf nicht weiterfahren. Wer die HU-Frist um mehr als zwei Monate überzieht, muss mit einer erweiterten Untersuchung und höheren Gebühr rechnen.
Für die Werkstatt ist die Vorbereitung wichtig: Licht, Reifen (gesetzlich mindestens 1,6 mm Profil, im Winter Alpine-Symbol), Bremsen, Fehlerspeicher und Warnleuchten werden vorab geprüft, Mängel dem Kunden gemeldet und nach Freigabe behoben. Bei Umbauten muss geklärt sein, ob die Betriebserlaubnis erhalten bleibt: Teile mit ABE dürfen meist ohne Abnahme verbaut werden, Teile mit Teilegutachten brauchen eine Änderungsabnahme. Reifengröße, Lastindex und Geschwindigkeitsindex müssen zu den Fahrzeugpapieren passen.
Das solltest du dir merken
- Erste HU beim neuen Pkw nach 36 Monaten, dann alle 24 Monate.
- Erheblicher Mangel heißt keine Plakette und Wiedervorführung innerhalb eines Monats.
- Gesetzliche Mindestprofiltiefe 1,6 mm, im Winter Reifen mit Alpine-Symbol.
- Ohne nötige Abnahme erlischt die Betriebserlaubnis nach § 19 StVZO.
- Reparaturen vor der HU nur nach Freigabe durch den Kunden.
Formeln
- Flankenhöhe des Reifens
- Querschnittszahl, Reifenbreite in mm
- Außendurchmesser des Reifens
- Felgendurchmesser in Zoll, Flankenhöhe
Typische Fehler in der Prüfung
- Die erste HU-Frist mit 24 statt 36 Monaten angegeben.
- Geringe und erhebliche Mängel in ihren Folgen verwechselt.
- Reine M+S-Reifen noch als Winterreifen eingestuft.
- Beim Reifendurchmesser die Flankenhöhe nur einmal gezählt.
Tipps aus der Werkstatt
- Neuer Pkw: erste HU nach 36 Monaten, danach alle 24. Geringer Mangel heißt Plakette und unverzüglich beheben, erheblicher Mangel keine Plakette und Wiedervorführung innerhalb eines Monats. Beim Reifendurchmesser die Flanke zweimal zählen, oben und unten.
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12 Aufgaben zu „Hauptuntersuchung“, falsche Antworten kommen in der Runde noch einmal.
Jetzt übenGrundlage: KMK-Rahmenlehrplan Kraftfahrzeugmechatroniker/-in, Lernfeld 12 (Fahrzeuge für Sicherheitsprüfungen und Abnahmen vorbereiten). Eigene Erklärung, keine Originalaufgaben der Prüfungsausschüsse.