Lernfeld 14 · Prüfung Teil 2
Umbauten an Hochvoltfahrzeugen und Betriebserlaubnis
Umbauten an Hochvoltfahrzeugen: Betriebserlaubnis, Räder und Reifen mit Tragfähigkeit, Tieferlegung und Batterieschutz, Umrüstung auf Elektroantrieb.
Darum geht es
Für Umbauten an Elektro- und Hybridfahrzeugen gelten dieselben Grundsätze wie bei anderen Fahrzeugen: Die Betriebserlaubnis erlischt nach § 19 StVZO, wenn eine Änderung die Fahrzeugart ändert, eine Gefährdung erwarten lässt oder das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert. Teile mit allgemeiner Betriebserlaubnis, Teilegutachten oder Genehmigung nach UN-Regelungen erleichtern den Umbau, die Bedingungen darin müssen aber eingehalten und gegebenenfalls abgenommen werden.
Elektrofahrzeuge sind schwer und haben ein hohes Drehmoment. Räder und Reifen müssen eine ausreichende Tragfähigkeit haben; dafür gibt es Reifen mit erhöhter Tragfähigkeit. Eine Tieferlegung verringert die Bodenfreiheit und damit den Schutz der Batterie im Unterboden. Größere Räder können Reichweite, Rekuperation und die Kalibrierung von Assistenzsystemen beeinflussen, deshalb gehören Codierung und Kalibrierung zum Umbau.
Die Umrüstung eines Verbrenners auf Elektroantrieb ist ein großer Eingriff. Das Fahrzeug braucht eine Begutachtung durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen, und das Hochvoltsystem muss die Anforderungen an elektrische Sicherheit erfüllen, etwa Berührungsschutz, Isolationsüberwachung und Potenzialausgleich. Die Werkstatt prüft vorab, welche Nachweise nötig sind, berät den Kunden über Aufwand und Kosten und dokumentiert alle Änderungen.
Das solltest du dir merken
- Die Betriebserlaubnis erlischt bei Änderungen, die eine Gefährdung erwarten lassen.
- Reifen für Elektrofahrzeuge brauchen ausreichende Tragfähigkeit.
- Tieferlegen verringert den Schutz der Batterie im Unterboden.
- Nach Rad- und Fahrwerksänderungen Codierung und Kalibrierung prüfen.
Formeln
- Abrollumfang
- dynamischer Raddurchmesser in m, in m
- Tachoabweichung
- und Abrollumfang vor und nach dem Umbau
Typische Fehler in der Prüfung
- Reifen nur nach Größe ausgewählt und die Tragfähigkeit nicht geprüft.
- Nach dem Räderwechsel auf größere Räder keine Codierung und Kalibrierung durchgeführt.
- Ein Teilegutachten verbaut, aber die geforderte Abnahme nicht veranlasst.
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ZufallszahlenDie E-Maschine eines Elektrofahrzeugs dreht höchstens , das Getriebe hat die Übersetzung . Nach einem Räderumbau beträgt der Abrollumfang . Berechnen Sie die Höchstgeschwindigkeit in km/h, die die E-Maschine damit zulässt. Runden Sie auf ganze km/h.
Tipps aus der Werkstatt
- Elektrofahrzeuge sind schwer. Bei neuen Rädern und Reifen nicht nur Größe und Gutachten prüfen, sondern auch die Tragfähigkeit. Nach dem Umbau Codierung und Kalibrierung der Assistenzsysteme nicht vergessen, weil sich der Abrollumfang ändert.
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14 Aufgaben zu „Umbauten an Hochvoltfahrzeugen und Betriebserlaubnis“, falsche Antworten kommen in der Runde noch einmal.
Jetzt übenGrundlage: KMK-Rahmenlehrplan Kfz-Mechatroniker/-in 2013, Lernfeld 14S; StVZO §§ 19 und 21 und UN-Regelung Nr. 100 (sinngemäß). Eigene Erklärung, keine Originalaufgaben der Prüfungsausschüsse.