Lernfeld 14 · Prüfung Teil 2
Betriebserlaubnis, Abnahme und Eintragung
Betriebserlaubnis nach Umbau: ABE, Typgenehmigung, Teilegutachten, Einzelabnahme nach § 21 StVZO, Mitteilungspflicht und Zuladung.
Darum geht es
Jedes Fahrzeug braucht eine wirksame Betriebserlaubnis. Wird es verändert, kommt es auf die Genehmigung des Teils an. Teile mit Allgemeiner Betriebserlaubnis nach § 22 StVZO oder mit EG- beziehungsweise ECE-Typgenehmigung dürfen im Rahmen ihrer Bedingungen ohne Abnahme angebaut werden; oft ist ein Abdruck mitzuführen. Teile mit Teilegutachten verlangen nach dem Einbau eine Änderungsabnahme durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfingenieur, die Bestätigung wird mitgeführt.
Gibt es keine dieser Unterlagen oder ändert sich die Fahrzeugart, etwa beim Ausbau eines Kastenwagens zum Wohnmobil, wird das einzelne Fahrzeug nach § 21 StVZO begutachtet. Auf Grundlage des Gutachtens erteilt die Zulassungsbehörde die Betriebserlaubnis neu. Ändern sich Angaben in der Zulassungsbescheinigung, muss der Halter dies nach § 15 FZV der Zulassungsbehörde mitteilen. Die Werkstatt berät, dokumentiert Teil, Gutachtennummer, Anzugsmomente und Prüfergebnisse und weist bei der Übergabe auf die Pflichten hin.
Einbauten erhöhen die Leermasse und verringern die Zuladung. Spurverbreiterungen verringern die wirksame Einpresstiefe um ihre Dicke und vergrößern die Spurweite. Bei Karosserieanbauteilen wie Stoßfängern aus dem Zubehör prüft die Werkstatt zusätzlich, ob Parksensoren und Radarsensoren richtig arbeiten und nach Herstellervorgabe kalibriert werden können.
Das solltest du dir merken
- ABE und Typgenehmigung genehmigen das Teil, ein Teilegutachten verlangt eine Abnahme.
- Ohne passende Unterlage wird das einzelne Fahrzeug nach § 21 StVZO begutachtet.
- Änderungen der Fahrzeugdaten meldet der Halter der Zulassungsbehörde.
- Einbauten verringern die Zuladung um ihre Masse.
- Spurplatten senken die Einpresstiefe um ihre Dicke.
Formeln
- Zuladung nach Einbauten
- zulässige Gesamtmasse, Masse im fahrbereiten Zustand, Einbauten
- Wirksame Einpresstiefe
- Dicke der Spurverbreiterung je Seite in mm
Typische Fehler in der Prüfung
- Teilegutachten mit ABE verwechselt und die Abnahme vergessen.
- Angenommen, die Werkstatt melde Änderungen der Zulassungsbehörde.
- Masse der Einbauten nicht zur Leermasse addiert und die alte Zuladung genannt.
Tipps aus der Werkstatt
- Faustregel: ABE oder E-Prüfzeichen heißt anbauen und Bedingungen einhalten, Teilegutachten heißt anbauen und abnehmen lassen, gar nichts heißt Einzelbegutachtung nach § 21. Änderungen der Fahrzeugdaten meldet der Halter, nicht die Werkstatt.
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13 Aufgaben zu „Betriebserlaubnis, Abnahme und Eintragung“, falsche Antworten kommen in der Runde noch einmal.
Jetzt übenGrundlage: KMK-Rahmenlehrplan Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/-in (2022), Lernfeld 14 (Zubehör- und Zusatzsysteme an-, ein- und umbauen). Eigene Erklärung, keine Originalaufgaben der Prüfungsausschüsse.