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Prüfungsbereich WiSo · Prüfung Teil 2

Verträge, Rechtsformen und Betriebsorganisation

Verträge und Rechtsformen erklärt: Geschäftsfähigkeit, Kaufvertrag, Werkvertrag, Gewährleistung und Garantie, Rechtsformen und Betriebsorganisation.

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Darum geht es

Wer Verträge schließen darf, regelt die Geschäftsfähigkeit. Kinder unter 7 Jahren sind geschäftsunfähig. Von 7 bis 17 Jahren ist man beschränkt geschäftsfähig: Verträge brauchen die Zustimmung der Eltern, ausgenommen Käufe vom eigenen Taschengeld. Ab 18 ist man voll geschäftsfähig.

Ein Vertrag entsteht durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen, Antrag und Annahme. Beim Kaufvertrag muss der Verkäufer die Sache mangelfrei übergeben, der Käufer zahlen und die Sache abnehmen. Mit einem Eigentumsvorbehalt bleibt die Ware bis zur vollständigen Zahlung Eigentum des Verkäufers. Beim Werkvertrag schuldet der Betrieb einen Erfolg, etwa eine funktionierende Heizung; mit der Abnahme durch den Kunden beginnt die Verjährung und die Vergütung wird fällig.

Die gesetzliche Gewährleistung für neue Sachen beträgt zwei Jahre und gilt immer. Eine Garantie ist ein freiwilliges Versprechen des Herstellers oder Händlers und kommt zusätzlich dazu. Bei Arbeiten an einem Bauwerk gilt eine Gewährleistung von fünf Jahren.

Rechtsformen unterscheiden sich vor allem bei Haftung und Kapital. Einzelunternehmer, Gesellschafter der GbR und der OHG haften unbeschränkt mit dem Privatvermögen. Bei der GmbH haftet nur das Gesellschaftsvermögen, das Stammkapital beträgt mindestens 25.000 Euro, bei der AG das Grundkapital mindestens 50.000 Euro. In der Kommanditgesellschaft haften Komplementäre unbeschränkt, Kommanditisten nur mit ihrer Einlage. Im Betrieb regelt die Aufbauorganisation, wer wem unterstellt ist, die Ablauforganisation, wie Arbeitsschritte aufeinander folgen.

Das solltest du dir merken

  • Unter 7 geschäftsunfähig, 7 bis 17 beschränkt, ab 18 voll geschäftsfähig.
  • Gewährleistung ist gesetzlich, Garantie freiwillig.
  • Beim Werkvertrag zählt der Erfolg, die Abnahme ist der wichtige Zeitpunkt.
  • GmbH mindestens 25.000 Euro Stammkapital, AG mindestens 50.000 Euro Grundkapital.

Typische Fehler in der Prüfung

  • Gewährleistung und Garantie gleichgesetzt.
  • Angenommen, bei der GmbH hafteten die Gesellschafter privat.
  • Eigentum und Besitz verwechselt; beim Eigentumsvorbehalt hat der Käufer Besitz, aber noch kein Eigentum.

Tipps aus der Werkstatt

  • Geschäftsfähigkeit in drei Stufen: bis 7 Jahre geschäftsunfähig, 7 bis 17 beschränkt (Taschengeldparagraf, sonst Zustimmung der Eltern), ab 18 voll. Beim Kaufvertrag unterscheide Gewährleistung (gesetzlich, zwei Jahre, zuerst Nacherfüllung) von Garantie (freiwillig vom Hersteller).

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30 Aufgaben zu „Verträge, Rechtsformen und Betriebsorganisation“, falsche Antworten kommen in der Runde noch einmal.

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Grundlage: Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde; BGB §§ 104 bis 110, 145 ff., 433, 437, 438, 443, 449, 631, 634a, 640; HGB; GmbHG § 5; AktG § 7. Eigene Erklärung, keine Originalaufgaben der Prüfungsausschüsse.