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Prüfungsbereich WiSo · Prüfung Teil 2

Entgelt, Abzüge und Vermögensbildung

Entgeltabrechnung erklärt: Brutto und Netto, Lohnsteuer, Steuerklassen, Kirchensteuer, Sozialabgaben, Lohnformen und vermögenswirksame Leistungen.

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Darum geht es

Vom Bruttoentgelt werden Steuern und Sozialversicherungsbeiträge abgezogen, übrig bleibt das Nettoentgelt. Zu den Steuern gehören die Lohnsteuer, gegebenenfalls der Solidaritätszuschlag und für Kirchenmitglieder die Kirchensteuer. Die Kirchensteuer beträgt in Bayern und Baden-Württemberg 8 %, in den übrigen Ländern 9 % der Lohnsteuer. Dazu kommen die Arbeitnehmeranteile zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.

Die Steuerklasse richtet sich nach Familienstand und Lebenslage. Ledige haben Klasse I, Alleinerziehende II, Verheiratete wählen III und V oder IV und IV, Klasse VI gilt für ein zweites Arbeitsverhältnis. Bei niedriger Ausbildungsvergütung fällt oft keine Lohnsteuer an, weil das Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt. Liegt die Vergütung unter der Geringverdienergrenze für Auszubildende von 325 Euro im Monat, zahlt der Betrieb die Sozialbeiträge allein.

Lohnformen sind Zeitlohn (Bezahlung nach Arbeitszeit), Akkordlohn (nach Menge) und Prämienlohn (Grundlohn plus Prämie für Qualität, Menge oder Einsparung). Vermögenswirksame Leistungen sind ein Zuschuss des Arbeitgebers zum langfristigen Sparen, den Tarifverträge oft vorsehen. Unter bestimmten Einkommensgrenzen fördert der Staat sie mit der Arbeitnehmer-Sparzulage.

Das solltest du dir merken

  • Brutto minus Steuern minus Sozialabgaben ist Netto.
  • Die Kirchensteuer bemisst sich an der Lohnsteuer, nicht am Brutto.
  • Ledige ohne Kind haben Steuerklasse I.
  • Unter 325 Euro Ausbildungsvergütung zahlt der Betrieb die Sozialbeiträge allein.

Formeln

Nettoentgelt
alle Beträge in Euro je Monat; SV-Anteile sind die Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung
Kirchensteuer
in Bayern und Baden-Württemberg mit 8 % statt 9 % rechnen

Typische Fehler in der Prüfung

  • Kirchensteuer vom Bruttoentgelt berechnet.
  • Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung vom Netto abgezogen.
  • Akkordlohn und Prämienlohn verwechselt.

Tipps aus der Werkstatt

  • Vom Brutto zum Netto immer in zwei Blöcken rechnen: zuerst die Steuern (Lohnsteuer, gegebenenfalls Kirchensteuer), dann die Sozialversicherungsbeiträge in Prozent vom Brutto. In Prüfungsaufgaben stehen die Prozentsätze in der Aufgabe; nimm genau diese, nicht Werte aus dem Kopf.

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24 Aufgaben zu „Entgelt, Abzüge und Vermögensbildung“, falsche Antworten kommen in der Runde noch einmal.

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Grundlage: Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde; EStG §§ 38, 38b; SGB IV § 20 Abs. 3; 5. VermBG; Kirchensteuergesetze der Länder. Eigene Erklärung, keine Originalaufgaben der Prüfungsausschüsse.