Lernfeld 12 · Prüfung Teil 2
Normen, Vorschriften und Regeln der Anlagentechnik
Regeln der Anlagentechnik: Druckgeräterichtlinie, Betriebssicherheitsverordnung und TRBS, Normen für Rohrleitungen und Behälter, Kennzeichnung und QM.
Darum geht es
Im Anlagenbau greifen Rechtsvorschriften und technische Regeln ineinander. EU-Richtlinien werden in deutsche Gesetze und Verordnungen umgesetzt; Technische Regeln konkretisieren die Verordnungen, Normen geben in der Regel die anerkannten Regeln der Technik wieder. Normen sind zunächst Empfehlungen und werden durch Vertrag oder Verweis verbindlich. Wer die Technischen Regeln für Betriebssicherheit einhält, darf annehmen, die Betriebssicherheitsverordnung zu erfüllen. Vor Ort setzt die Betriebsanweisung alles für die einzelne Anlage um.
Die Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU richtet sich an Hersteller. Nach maximal zulässigem Druck, Volumen oder Nennweite und Fluidgruppe wird ein Druckgerät einer Kategorie zugeordnet; ab Kategorie II ist eine benannte Stelle beteiligt. Der Hersteller stellt die EU-Konformitätserklärung aus und bringt das CE-Zeichen an. Die Betriebssicherheitsverordnung richtet sich an Betreiber: Gefährdungsbeurteilung, Prüfungen vor Inbetriebnahme und wiederkehrend, durch befähigte Personen oder bei überwachungsbedürftigen Anlagen durch eine zugelassene Überwachungsstelle.
Wichtige Normen sind DIN EN 13480 für metallische industrielle Rohrleitungen, DIN EN 13445 für unbefeuerte Druckbehälter, DIN EN 1092-1 für Flansche, DIN EN ISO 6412 für Isometrien und DIN 2403 für die Kennzeichnung nach Durchflussstoff. Explosionsgefährdete Bereiche werden in Zonen eingeteilt. Ein Qualitätsmanagement nach DIN EN ISO 9001 sichert qualifiziertes Personal, rückverfolgbare Werkstoffe und überwachte Messmittel; Kundenunterlagen werden nur über freigegebene Wege weitergegeben.
Das solltest du dir merken
- Druckgeräterichtlinie für den Hersteller, Betriebssicherheitsverordnung für den Betreiber.
- Die Kategorie richtet sich nach Druck, Volumen oder Nennweite und Fluidgruppe.
- TRBS einhalten löst die Vermutungswirkung aus.
- Nach DIN 2403 sind Wasser grün, Wasserdampf rot und Luft grau gekennzeichnet.
- Zone 0 ständig, Zone 1 gelegentlich, Zone 2 selten explosionsfähige Atmosphäre aus Gasen.
Typische Fehler in der Prüfung
- Die CE-Kennzeichnung für eine Pflicht des Betreibers gehalten.
- Normen für grundsätzlich gesetzlich bindend erklärt.
- Befähigte Person und zugelassene Überwachungsstelle gleichgesetzt.
- Zonen für Gase (0 bis 2) und Stäube (20 bis 22) verwechselt.
Tipps aus der Werkstatt
- Wer ist gemeint? Die Druckgeräterichtlinie verpflichtet den Hersteller (Kategorie, CE, Konformitätserklärung), die BetrSichV den Betreiber (Gefährdungsbeurteilung, Prüfungen, Fristen). TRBS einhalten heißt Vermutungswirkung. Rotes Schild nach DIN 2403 bedeutet Dampf.
Sitzt das Thema? Teste dich mit echten Prüfungsfragen.
12 Aufgaben zu „Normen, Vorschriften und Regeln der Anlagentechnik“, falsche Antworten kommen in der Runde noch einmal.
Jetzt übenGrundlage: KMK-Rahmenlehrplan Anlagenmechaniker/-in (2004 i. d. F. 2018), Lernfeld 12 (Planen und Realisieren von Systemen der Anlagentechnik); Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU; BetrSichV. Eigene Erklärung, keine Originalaufgaben der Prüfungsausschüsse.