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Lernfeld 12 · Prüfung Teil 2

Aufmaß, Steigungsverhältnis und Treppenaufriss

Treppen berechnen: Aufmaß von Fertigfußboden zu Fertigfußboden, Steigungszahl, Schrittmaßregel, Lauflänge, Treppenneigung, Treppenloch und Aufriss.

14 Aufgaben dazu übenKostenlos, ohne Anmeldung, mit Lösungsweg

Darum geht es

Jede Treppenberechnung beginnt mit der Höhe von Oberkante Fertigfußboden unten bis Oberkante Fertigfußboden oben. Im Rohbau misst man die Rohdecken und rechnet die Fußbodenaufbauten dazu, die man schriftlich bei der Bauleitung erfragt. Dazu kommen Länge, Breite und Dicke des Treppenlochs, die Wandverläufe und ein fester Bezugspunkt wie der Meterriss. Wer mit Rohbaumaßen rechnet, baut ungleiche erste und letzte Steigungen, an denen Menschen stolpern.

Die Steigungszahl ergibt sich aus der Geschosshöhe geteilt durch eine gewünschte Steigung, etwa 17 bis 18 cm, gerundet auf eine ganze Zahl; die genaue Steigung ist dann Höhe durch Steigungszahl. Den Auftritt liefert die Schrittmaßregel , geprüft mit Sicherheits- und Bequemlichkeitsregel und den Grenzmaßen von DIN 18065. Eine gerade Treppe, deren oberste Steigung auf die Decke führt, hat einen Auftritt weniger als Steigungen; die Lauflänge ist die Zahl der Auftritte mal Auftritt. Die Neigung folgt aus .

Am Treppenloch wird die Durchgangshöhe nachgewiesen: Die Linie der Stufenvorderkanten muss an der Lochkante um Durchgangshöhe plus Deckendicke unter dem oberen Fußboden liegen. Bei gewendelten Treppen gilt das Steigungsverhältnis auf der Lauflinie; die Stufen werden verzogen, damit sie innen nicht sprunghaft schmaler werden. Im Aufriss zeigt die Lauflinie mit Kreis am Antritt und Pfeil am Austritt die Gehrichtung nach oben.

Das solltest du dir merken

  • Immer mit Fertigfußboden rechnen, nie mit Rohdecken.
  • Gerade Treppe mit Austritt auf die Decke hat einen Auftritt weniger als Steigungen.
  • Schrittmaßregel 2s + a ≈ 63 cm, Sicherheitsregel a + s ≈ 46 cm, Bequemlichkeitsregel a − s ≈ 12 cm.
  • Bei gewendelten Treppen gilt das Steigungsverhältnis auf der Lauflinie.
  • Treppenlochlänge aus Durchgangshöhe plus Deckendicke mal a/s.

Formeln

Steigung
Steigung, Höhe von Fertigfußboden zu Fertigfußboden, Steigungszahl
Schrittmaßregel
Steigung, Auftritt, beide in cm
Lauflänge einer geraden Treppe
Lauflänge im Grundriss, Steigungszahl, Auftritt; gilt, wenn die oberste Steigung auf die Decke führt
Treppenneigung
Neigungswinkel, Steigung, Auftritt
Mindestlänge des Treppenlochs
Lochlänge, lichte Durchgangshöhe, Deckendicke mit Fußbodenaufbau, Auftritt, Steigung

Typische Fehler in der Prüfung

  • Die Lauflänge mit der Zahl der Steigungen statt der Auftritte gerechnet.
  • Fußbodenaufbauten vergessen; erste und letzte Steigung werden ungleich.
  • Nur die Schrittmaßregel geprüft und die Grenzmaße für Steigung und Auftritt übersehen.
  • Bei der Treppenlochlänge die Deckendicke vergessen; die Kopfhöhe reicht nicht.

Tipps aus der Werkstatt

  • Immer von Fertigfußboden zu Fertigfußboden rechnen. Steigungen zählen, Auftritte sind bei der geraden Treppe einer weniger: Lauflänge = (n − 1) mal a. Danach 2s + a ≈ 63 cm und die Grenzmaße prüfen. Treppenloch: (2,00 m + Deckendicke) mal a/s.

Sitzt das Thema? Teste dich mit echten Prüfungsfragen.

14 Aufgaben zu „Aufmaß, Steigungsverhältnis und Treppenaufriss“, falsche Antworten kommen in der Runde noch einmal.

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Grundlage: KMK-Rahmenlehrplan Metallbauer/-in (2002), Lernfeld 12 (Herstellen von Treppen und Geländern); DIN 18065; DIN 1356-1. Eigene Erklärung, keine Originalaufgaben der Prüfungsausschüsse.