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Lernfeld 12 · Prüfung Teil 2

Treppen- und Geländerbauarten, Bauteile und Vorschriften

Treppen aus Stahl: Wangen-, Holm-, Kragstufen- und Spindeltreppen, Bauteile und Begriffe, Grenzmaße nach DIN 18065, Fertigung und Transport.

12 Aufgaben dazu übenKostenlos, ohne Anmeldung, mit Lösungsweg

Darum geht es

Treppen unterscheidet man nach der Form des Laufs (gerade, gewinkelt mit Podest, viertel- oder halbgewendelt, Wendel- und Spindeltreppe) und nach der Tragkonstruktion. Bei der Wangentreppe sitzen die Stufen zwischen zwei seitlichen Trägern, bei der aufgesattelten Treppe liegen sie auf ausgeschnittenen Trägern. Mittelholmtreppen haben einen einzigen Träger unter der Laufmitte, Kragstufen sind einseitig in der Wand eingespannt, Spindeltreppen drehen sich um ein Mittelrohr. Zu einer Treppe gehören Stufen mit Antritt und Austritt, gegebenenfalls Setzstufen und Podeste, das Geländer und der Handlauf.

DIN 18065 legt Begriffe und Grenzmaße fest. Steigung ist das lotrechte, Auftritt das waagerechte Maß von Stufenvorderkante zu Stufenvorderkante. Für baurechtlich notwendige Treppen in Wohngebäuden mit bis zu zwei Wohnungen gelten mindestens 80 cm nutzbare Laufbreite, in sonstigen Gebäuden mindestens 100 cm, jeweils mit eigenen Spannen für Steigung und Auftritt. Die lichte Durchgangshöhe beträgt mindestens 2,00 m, nach höchstens 18 Steigungen folgt ein Zwischenpodest. Notwendige Treppen sind Rettungswege; die Landesbauordnung regelt, wo sie gebraucht werden und was zusätzlich gilt.

Außentreppen erhalten meist feuerverzinkte Wangen und Gitterrost- oder Blechstufen mit rutschhemmender Oberfläche. Die Gestaltung muss werkstoff-, fertigungs- und montagegerecht sein: Teile so teilen, dass sie in den Verzinkungskessel, durch Türen und Treppenhäuser und an den Kranhaken passen, Stöße an statisch günstigen Stellen planen und vor der Auslieferung probeweise zusammenbauen.

Das solltest du dir merken

  • Innerhalb eines Laufs sind alle Steigungen und alle Auftritte gleich.
  • Notwendige Treppe im Wohnhaus mit bis zu zwei Wohnungen mindestens 80 cm breit, sonst mindestens 100 cm.
  • Lichte Durchgangshöhe mindestens 2,00 m, gemessen lotrecht über den Stufenvorderkanten.
  • Nach höchstens 18 Steigungen braucht der Lauf ein Zwischenpodest.
  • Einschiebbare Treppen und Rolltreppen sind keine notwendigen Treppen.

Formeln

Masse aus dem Metergewicht
Masse in kg, Metergewicht aus der Profiltabelle in kg/m, Länge in m
Auftritt auf der Lauflinie einer Spindeltreppe
Auftritt, Radius der Lauflinie, Zahl der Auftritte je voller Umdrehung

Typische Fehler in der Prüfung

  • Eine kleine Spindeltreppe als einzige Treppe zu Aufenthaltsräumen angeboten, ohne die Grenzmaße zu prüfen.
  • Die Durchgangshöhe an der Decke statt lotrecht über den Stufenvorderkanten gemessen.
  • Nach dem Verzinken noch geschweißt; die Zinkschicht verbrennt an der Naht.
  • Die Treppe in ein Stück geplant, das nicht durch das Treppenhaus passt.

Tipps aus der Werkstatt

  • Drei Zahlen aus DIN 18065 sitzen in jeder Prüfung: notwendige Treppe im Wohnhaus mit bis zu zwei Wohnungen mindestens 80 cm breit, sonst 100 cm; Durchgangshöhe mindestens 2,00 m; nach spätestens 18 Steigungen ein Podest.

Sitzt das Thema? Teste dich mit echten Prüfungsfragen.

12 Aufgaben zu „Treppen- und Geländerbauarten, Bauteile und Vorschriften“, falsche Antworten kommen in der Runde noch einmal.

Jetzt üben

Grundlage: KMK-Rahmenlehrplan Metallbauer/-in (2002), Lernfeld 12 (Herstellen von Treppen und Geländern); DIN 18065; Musterbauordnung. Eigene Erklärung, keine Originalaufgaben der Prüfungsausschüsse.