myLernwerk

Lernfeld 13 · Prüfung Teil 2

Übergabedokumentation und Konformität

Übergabedokumentation und Konformität kurz erklärt: CE-Kennzeichnung, Konformitätserklärung, Einbauerklärung, Betriebsanleitung und Pflichten des Betreibers.

20 Aufgaben dazu übenKostenlos, ohne Anmeldung, mit Lösungsweg

Darum geht es

Mit der CE-Kennzeichnung bestätigt der Hersteller, dass die Maschine alle einschlägigen Anforderungen der EU erfüllt. Grundlage ist bis zum 19. Januar 2027 die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, ab dem 20. Januar 2027 die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230. Bevor das CE-Zeichen angebracht wird, führt der Hersteller die Risikobeurteilung durch, erstellt die technischen Unterlagen und stellt die EU-Konformitätserklärung aus. Die technischen Unterlagen bewahrt er mindestens zehn Jahre auf.

Zur Übergabe gehören die Betriebsanleitung in der Sprache des Verwenderlands, die Konformitätserklärung, Schaltpläne, Ersatzteil- und Wartungslisten sowie Prüfprotokolle. Die Konformitätserklärung nennt Hersteller, Maschine mit Typ und Seriennummer, die angewandten Rechtsvorschriften und Normen und ist unterschrieben.

Eine unvollständige Maschine, die erst in eine andere Maschine eingebaut wird, bekommt kein CE-Zeichen. Der Hersteller liefert stattdessen eine Einbauerklärung und eine Montageanleitung. Die CE-Kennzeichnung der Gesamtanlage übernimmt dann, wer sie zusammenbaut.

Die CE-Kennzeichnung entbindet den Kunden nicht von seinen Pflichten als Arbeitgeber. Nach der Betriebssicherheitsverordnung erstellt er eine Gefährdungsbeurteilung für den Einsatz in seinem Betrieb, lässt die Anlage bei Bedarf vor der ersten Verwendung prüfen und unterweist seine Beschäftigten.

Das solltest du dir merken

  • CE bestätigt der Hersteller selbst, mit Konformitätserklärung und technischen Unterlagen.
  • Unvollständige Maschine heißt Einbauerklärung und Montageanleitung, kein CE.
  • Die Betriebsanleitung muss in der Sprache des Verwenderlands vorliegen.
  • Der Betreiber bleibt für Gefährdungsbeurteilung und Unterweisung verantwortlich.

Typische Fehler in der Prüfung

  • CE-Kennzeichnung für ein Prüfzeichen einer unabhängigen Stelle gehalten.
  • Für eine unvollständige Maschine eine Konformitätserklärung ausgestellt.
  • Angenommen, mit dem CE-Zeichen entfalle die Gefährdungsbeurteilung beim Betreiber.
  • Maschinenrichtlinie und Maschinenverordnung zeitlich verwechselt.

Tipps aus der Werkstatt

  • Mit der CE-Kennzeichnung erklärt der Hersteller in eigener Verantwortung, dass die Maschine alle zutreffenden EU-Vorschriften erfüllt; es ist kein Prüfsiegel einer unabhängigen Stelle. Die zugehörige Konformitätserklärung liegt der Maschine bei.
  • Zur Übergabe gehören Betriebsanleitung in Landessprache, Konformitätserklärung, Schaltpläne und Stromlaufpläne, Prüfprotokolle, Ersatzteilliste und Wartungsplan. Merk dir den Zweck jedes Dokuments: bedienen, nachweisen, instand halten.

Sitzt das Thema? Teste dich mit echten Prüfungsfragen.

20 Aufgaben zu „Übergabedokumentation und Konformität“, falsche Antworten kommen in der Runde noch einmal.

Jetzt üben

Grundlage: Rahmenlehrplan Mechatroniker/-in, Lernfeld 13 (KMK); Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, Maschinenverordnung (EU) 2023/1230, BetrSichV. Eigene Erklärung, keine Originalaufgaben der Prüfungsausschüsse.