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Lernfeld 5 · Prüfung Teil 1

Anlagenbuch und Dokumentation

Anlagenbuch und Dokumentation von Kälteanlagen: Aufzeichnungspflichten nach F-Gase-Verordnung, Kennzeichnung, Leckagerate und Unterlagen.

12 Aufgaben dazu übenKostenlos, ohne Anmeldung, mit Lösungsweg

Darum geht es

Jede Tätigkeit an einer Kälteanlage hinterlässt Spuren im Anlagenbuch, auch Logbuch genannt. DIN EN 378-4 verlangt, dass der Betreiber es führt; die F-Gase-Verordnung legt fest, was bei kontrollpflichtigen Anlagen mindestens aufzuzeichnen ist: Art und Menge des Kältemittels, nachgefüllte und zurückgewonnene Mengen, Datum und Ergebnis der Dichtheitskontrollen, das ausführende Unternehmen und der Techniker. Die Aufzeichnungen werden mindestens fünf Jahre aufbewahrt und auf Verlangen der Behörde vorgelegt.

An der Anlage selbst sitzt ein Etikett mit dem Hinweis auf fluorierte Treibhausgase, der Kältemittelbezeichnung und der Füllmenge in Kilogramm und in Tonnen CO2-Äquivalent. So erkennt jeder Techniker sofort, welche Pflichten gelten. Zur vollständigen Anlagendokumentation gehören außerdem Betriebsanleitung, Konformitätserklärung, Druckprüfbescheinigung, Schaltpläne und das elektrische Prüfprotokoll.

Die Dokumentation ist mehr als eine Pflicht. Aus den Nachfüllmengen lässt sich die jährliche Leckagerate berechnen: nachgefüllte Menge geteilt durch Füllmenge. Steigt sie, ist ein wiederkehrendes Leck zu suchen. Vergleiche mit früheren Messwerten zeigen schleichende Veränderungen, und bei Streit über Gewährleistung oder Schäden beweist das Anlagenbuch, wer wann was gemacht hat. Auch die Außerbetriebnahme wird mit abgesaugter Menge und Entsorgungsnachweisen dokumentiert.

Das solltest du dir merken

  • Verantwortlich für Aufzeichnungen und Fristen ist der Betreiber.
  • Aufzeichnungen mindestens fünf Jahre aufbewahren.
  • Das Etikett nennt die Füllmenge in kg und in t CO2-Äquivalent.
  • Leckagerate ist nachgefüllte Menge geteilt durch Füllmenge.
  • Jede Kältemittelbewegung kommt mit Datum, Menge und Name ins Anlagenbuch.

Formeln

Jährliche Leckagerate
im Jahr nachgefüllte Menge, Füllmenge der Anlage, beide in kg

Typische Fehler in der Prüfung

  • Den Hersteller statt den Betreiber für die Aufzeichnungen verantwortlich gemacht.
  • Auf dem Etikett nur die Füllmenge in kg angegeben.
  • Bei der Leckagerate nur eine von mehreren Nachfüllungen gezählt.

Tipps aus der Werkstatt

  • Ins Anlagenbuch gehört jede Kältemittelbewegung: was, wie viel, wann, von wem, mit Zertifikat. Aufbewahrung mindestens fünf Jahre. Die Leckagerate rechnest du aus allen Nachfüllungen des Jahres geteilt durch die Füllmenge. Verantwortlich bleibt immer der Betreiber, der Fachbetrieb liefert ihm die Einträge.

Sitzt das Thema? Teste dich mit echten Prüfungsfragen.

12 Aufgaben zu „Anlagenbuch und Dokumentation“, falsche Antworten kommen in der Runde noch einmal.

Jetzt üben

Grundlage: KMK-Rahmenlehrplan Mechatroniker/-in für Kältetechnik, Lernfeld 5 (Kälte-, klima- und elektrotechnische Anlagenteile warten). Eigene Erklärung, keine Originalaufgaben der Prüfungsausschüsse.