Lernfeld 13 · Prüfung Teil 2
Zulassungsunterlagen und wiederkehrende Prüfungen
Zulassungsunterlagen und wiederkehrende Prüfungen bei Land- und Baumaschinen: Typgenehmigung, Betriebserlaubnis, Beleuchtung, Achslasten und Prüfpflichten.
Darum geht es
Land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge werden nach der Verordnung (EU) 167/2013 typgenehmigt; der Hersteller stellt je Fahrzeug eine Übereinstimmungsbescheinigung aus, mit der die Zulassungsbehörde die Zulassungsbescheinigungen ausgibt. Für Zulassung und Betrieb auf der Straße gelten FZV und StVZO. Manche Fahrzeuge sind zulassungsfrei, etwa langsame selbstfahrende Arbeitsmaschinen, brauchen aber trotzdem eine Betriebserlaubnis. Änderungen wie andere Reifen, Anbauten oder Leistungssteigerung können die Betriebserlaubnis nach § 19 StVZO erlöschen lassen, wenn sie nicht durch Freigaben oder Gutachten abgedeckt sind.
Bei der Übergabe prüft die Werkstatt die Unterlagen und die Straßentauglichkeit des Gespanns: Verdeckt ein Anbaugerät die Leuchten, braucht es eine eigene, oft abnehmbare Beleuchtung am 7- oder 13-poligen Stecker, hinausragende Teile werden mit Warntafeln gekennzeichnet. Achslasten, Gesamtmasse, Abmessungen und Reifentragfähigkeit müssen in den Grenzen der Papiere bleiben. Maschinen und Anbaugeräte tragen nach der Maschinenrichtlinie, ab dem 20.01.2027 nach der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230, CE-Kennzeichnung und Typschild.
Neben der Hauptuntersuchung für den Straßenverkehr gibt es Prüfungen als Arbeitsmittel: Nach der Betriebssicherheitsverordnung legt der Betreiber Art und Fristen in der Gefährdungsbeurteilung fest, eine befähigte Person prüft, DGUV-Regeln konkretisieren das, etwa für Hydraulik-Schlauchleitungen. Pflanzenschutzgeräte müssen nach dem Pflanzenschutzgesetz regelmäßig von anerkannten Kontrollwerkstätten geprüft werden und tragen eine Prüfplakette.
Das solltest du dir merken
- Zulassungsfrei heißt nicht ohne Betriebserlaubnis.
- Änderung ohne Freigabe oder Gutachten kann die Betriebserlaubnis erlöschen lassen.
- Hauptuntersuchung und Prüfung als Arbeitsmittel ersetzen sich nicht.
- Hydraulikschläuche nach DGUV Regel 113-020 in der Regel höchstens sechs Jahre verwenden, Lagerzeit von höchstens zwei Jahren eingerechnet.
- Fristen immer aus der geltenden Vorschrift ablesen, nicht aus dem Gedächtnis.
Formeln
- Hinterachslast mit Heckgerät
- Gerätemasse, Radstand, Abstand Schwerpunkt bis Hinterachse
- Abweichung des Düsenausstoßes
- gemessener Ausstoß, Tabellenwert beim eingestellten Druck
Typische Fehler in der Prüfung
- Bei der Hinterachslast nur den Abstand c statt b plus c als Hebelarm genommen.
- Abweichung auf den Messwert statt auf den Tabellenwert bezogen.
- Typgenehmigung des Fahrzeugs und Konformitätserklärung der Maschine verwechselt.
- Bestandene Hauptuntersuchung als Ersatz für die Prüfung als Arbeitsmittel gewertet.
Tipps aus der Werkstatt
- Zulassungsfrei heißt nicht ohne Betriebserlaubnis. Die Hauptuntersuchung prüft den Straßenverkehr, die Prüfung als Arbeitsmittel den Betrieb; keine ersetzt die andere. Bei der Hinterachslast ist der Hebelarm Radstand plus Überhang, nicht nur der Überhang.
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13 Aufgaben zu „Zulassungsunterlagen und wiederkehrende Prüfungen“, falsche Antworten kommen in der Runde noch einmal.
Jetzt übenGrundlage: KMK-Rahmenlehrplan Land- und Baumaschinenmechatroniker/-in (2014), Lernfeld 13 (In- und Außerbetriebnehmen und Übergeben von Maschinen, Geräten und Anlagen). Eigene Erklärung, keine Originalaufgaben der Prüfungsausschüsse.