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Lernfeld 10 · Prüfung Teil 2

Zulassung, Betriebserlaubnis und Haftung

Zulassung, Betriebserlaubnis und Haftung bei Land- und Baumaschinen: StVZO, FZV, EU-Typgenehmigung, Anbaugeräte und Werkvertrag.

12 Aufgaben dazu übenKostenlos, ohne Anmeldung, mit Lösungsweg

Darum geht es

Land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge werden nach der Verordnung (EU) 167/2013 typgenehmigt; Zugmaschinen auf Rädern bilden die Klasse T, auf Ketten die Klasse C, Anhänger die Klasse R und gezogene auswechselbare Maschinen die Klasse S. Im Straßenverkehr gelten zusätzlich die Bau- und Betriebsvorschriften der StVZO und die Zulassungsregeln der FZV. Nach § 19 Abs. 2 StVZO erlischt die Betriebserlaubnis, wenn eine Änderung die Fahrzeugart ändert, eine Gefährdung erwarten lässt oder Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert; dann ist eine Begutachtung nötig.

Mit Anbaugeräten darf ein Traktor nach § 32 StVZO höchstens 3,00 m breit sein, breitere Kombinationen brauchen eine Ausnahmegenehmigung. Ragen Geräte seitlich mehr als 400 mm über die Leuchten hinaus oder verdecken sie diese, sind Warntafeln und eine eigene, oft abnehmbare Beleuchtung nötig; die Einzelheiten nennt das Merkblatt für Anbaugeräte. Achslasten und Gesamtgewicht werden im Zweifel auf der Waage geprüft. Für Maschinen gilt die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, die ab dem 20.01.2027 von der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 abgelöst wird.

Rechtlich ist der Reparaturauftrag ein Werkvertrag: Die Werkstatt schuldet eine mangelfreie Arbeit. Mängelansprüche verjähren bei Arbeiten an beweglichen Sachen in der Regel zwei Jahre nach der Abnahme, zuerst hat die Werkstatt das Recht auf Nacherfüllung. Sie muss nach Herstellervorgaben arbeiten, auf erkannte Sicherheitsmängel hinweisen und Zusatzarbeiten vorher abstimmen. Dokumentierte Prüfwerte und Hinweise schützen im Streitfall.

Das solltest du dir merken

  • Mehr Leistung, andere Reifen oder höhere Geschwindigkeit können die Betriebserlaubnis erlöschen lassen.
  • Mit Anbaugerät höchstens 3,00 m Breite ohne Ausnahmegenehmigung.
  • Warntafeln an Anbaugeräten gelten bei Tag und Nacht.
  • Werkvertrag heißt Erfolg geschuldet, Nacherfüllung vor Minderung oder Rücktritt.
  • Hinweise auf Mängel und abgelehnte Arbeiten immer schriftlich festhalten.

Formeln

Rechnungsbetrag
Arbeitszeit in h, Stundenverrechnungssatz, 19 % Umsatzsteuer
Überschreitung der zulässigen Achslast
gewogene Achslast, zulässige Achslast

Typische Fehler in der Prüfung

  • Die Verjährungsfrist ab Rechnungsdatum statt ab Abnahme gerechnet.
  • Die allgemeine Höchstbreite von 2,55 m auf Traktoren mit Anbaugeräten angewandt.
  • Die Überschreitung der Achslast auf den gewogenen statt auf den zulässigen Wert bezogen.

Tipps aus der Werkstatt

  • § 19 StVZO: Betriebserlaubnis weg bei anderer Fahrzeugart, Gefährdung oder schlechterem Abgas oder Geräusch. Mit Anbaugerät 3,00 m statt 2,55 m. Mängelansprüche aus dem Werkvertrag verjähren zwei Jahre nach der Abnahme, nicht nach der Rechnung. Hinweise an den Kunden schriftlich festhalten.

Sitzt das Thema? Teste dich mit echten Prüfungsfragen.

12 Aufgaben zu „Zulassung, Betriebserlaubnis und Haftung“, falsche Antworten kommen in der Runde noch einmal.

Jetzt üben

Grundlage: KMK-Rahmenlehrplan Land- und Baumaschinenmechatroniker/-in (2014), Lernfeld 10 (Instandhalten von Fahrwerken an Maschinen und Geräten). Eigene Erklärung, keine Originalaufgaben der Prüfungsausschüsse.