Lernfeld 14 · Prüfung Teil 2
Umbauten und Betriebserlaubnis
Umbauten und Betriebserlaubnis nach StVZO: wann sie erlischt, ABE, Teilegutachten, ECE-Genehmigung, Einzelgenehmigung, Reifen und Räder.
Darum geht es
Jedes zugelassene Fahrzeug hat eine Betriebserlaubnis. Nach § 19 Abs. 2 StVZO erlischt sie bei einer Änderung, wenn die Fahrzeugart geändert wird, eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder das Abgas- oder Geräuschverhalten schlechter wird. Typische Fälle sind Tieferlegung, andere Räder und Reifengrößen, Leistungssteigerung oder nicht genehmigte Beleuchtung. Ohne Betriebserlaubnis darf das Fahrzeug nicht auf öffentlichen Straßen fahren, und der Versicherungsschutz kann gefährdet sein.
Wie es wieder legal wird, hängt von der Genehmigung des Teils ab. Mit einer allgemeinen Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile (ABE, § 22 StVZO) oder einer ECE-Genehmigung genügt der Einbau nach den Auflagen; die Bescheinigung wird mitgeführt. Ein Teilegutachten verlangt nach dem Einbau eine Änderungsabnahme durch einen Prüfingenieur oder amtlich anerkannten Sachverständigen. Gibt es für das Fahrzeug nichts davon, bleibt die Begutachtung nach § 21 StVZO, mit der die Zulassungsbehörde eine neue Betriebserlaubnis erteilt.
Für die Werkstatt heißt das: Vor der Bestellung prüfen, ob das Fahrzeug im Verwendungsbereich steht (Hersteller, Typ, Schlüsselnummern), dann die Auflagen genau einhalten, etwa Reifengrößen, Einpresstiefe, Freigängigkeit oder Scheinwerfereinstellung. Bei Rädern und Reifen hilft die Reifenbezeichnung: Breite in mm, Querschnittsverhältnis in Prozent, Bauart, Felgendurchmesser in Zoll, Lastindex und Geschwindigkeitsindex. Ändert sich der Außendurchmesser, ändern sich Tachoanzeige und Freigängigkeit; zulässig ist nur, was Papiere, ABE oder Gutachten erlauben.
Das solltest du dir merken
- Die Betriebserlaubnis erlischt bei geänderter Fahrzeugart, zu erwartender Gefährdung oder schlechterem Abgas- oder Geräuschverhalten.
- ABE und ECE-Genehmigung ohne Abnahme, Teilegutachten mit Abnahme.
- Zuerst den Verwendungsbereich prüfen, dann bestellen und einbauen.
- Lastindex und Geschwindigkeitsindex sind Kennzahlen, keine Kilogramm oder km/h.
- Die Reifenflanke geht zweimal in den Außendurchmesser ein.
Formeln
- Außendurchmesser des Reifens
- Felgendurchmesser in Zoll, Querschnittsverhältnis in %, Reifenbreite in mm
- Abweichung des Durchmessers
- bisheriger, neuer Außendurchmesser
Typische Fehler in der Prüfung
- Ein Teilegutachten für eine Genehmigung gehalten und die Abnahme vergessen.
- Den Verwendungsbereich des Gutachtens erst nach dem Einbau gelesen.
- Den Lastindex 91 als 91 kg gelesen.
- Die Flankenhöhe beim Außendurchmesser nur einmal gezählt.
Tipps aus der Werkstatt
- Faustregel: ABE oder E-Zeichen heißt Einbau nach Auflagen und Papier mitführen, Teilegutachten heißt zusätzlich Abnahme beim Prüfingenieur. Ein Gutachten allein ist keine Genehmigung. Und vor dem Bestellen den Verwendungsbereich prüfen, sonst passt das Teil zum Auto, aber nicht zum Papier.
Sitzt das Thema? Teste dich mit echten Prüfungsfragen.
12 Aufgaben zu „Umbauten und Betriebserlaubnis“, falsche Antworten kommen in der Runde noch einmal.
Jetzt übenGrundlage: KMK-Rahmenlehrplan Kraftfahrzeugmechatroniker/-in, Lernfeld 14 (Systeme und Komponenten aus-, um- und nachrüsten). Eigene Erklärung, keine Originalaufgaben der Prüfungsausschüsse.