Lernfeld 12 · Prüfung Teil 2
Sicherheitsprüfung und Hauptuntersuchung bei Nutzfahrzeugen
Sicherheitsprüfung und Hauptuntersuchung bei Lkw, Anhängern und Bussen: Rechtsgrundlage, Prüfumfang, Vorbereitung in der Werkstatt und Prüfprotokoll.
Darum geht es
Nutzfahrzeuge legen hohe Laufleistungen zurück und tragen große Lasten. Deshalb prüft der Gesetzgeber sie häufiger als Pkw. Grundlage ist § 29 StVZO mit Anlage VIII: Lkw über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und Kraftomnibusse müssen jährlich zur Hauptuntersuchung (HU). Schwere Lkw über 7,5 t, schwere Anhänger über 10 t und Kraftomnibusse brauchen zusätzlich zwischen den Hauptuntersuchungen Sicherheitsprüfungen (SP); die genauen Abstände je Fahrzeugart und Alter stehen in Anlage VIII.
Die SP ist eine Sicht-, Wirkungs- und Funktionsprüfung der sicherheitsrelevanten Baugruppen: Fahrgestell und Rahmen, Lenkung, Achsen und Federung, Räder und Reifen, Bremsanlage, Kupplungseinrichtungen und Abgasanlage. Sie darf nur von dafür anerkannten Kfz-Werkstätten (Anlage VIIIc StVZO) mit geschulten verantwortlichen Personen oder von Prüfingenieuren und amtlich anerkannten Sachverständigen durchgeführt werden. Das Ergebnis steht in einem Prüfprotokoll; festgestellte Mängel sind unverzüglich zu beheben.
In der Werkstatt beginnt die Vorbereitung mit der Fahrzeugidentifikation und den Herstellerunterlagen. Mit einer Checkliste werden Spiel in Lenkung und Achsschenkellagern, Risse am Rahmen, Dichtheit der Druckluftanlage, Bremsbeläge und Trommeln, Reifenschäden und Befestigungen geprüft. Gefundene Mängel bespricht man vor der Prüfung mit dem Kunden, mit Art, Umfang und Kosten der Reparatur.
Das solltest du dir merken
- Grundlage für HU und SP ist § 29 StVZO mit Anlage VIII.
- Lkw über 3,5 t und Kraftomnibusse gehen jährlich zur Hauptuntersuchung.
- Die SP prüft die sicherheitsrelevanten Baugruppen zwischen zwei Hauptuntersuchungen.
- SP nur durch anerkannte Werkstätten oder Prüforganisationen.
Typische Fehler in der Prüfung
- Die Fristen von Pkw auf schwere Nfz übertragen.
- Die SP mit der Hauptuntersuchung verwechselt, die auch Beleuchtung, Abgas und Fahrzeugdokumente umfasst.
- Gefundene Mängel erst nach der Prüfung mit dem Kunden besprochen.
Tipps aus der Werkstatt
- Lkw über 3,5 t und Busse müssen jedes Jahr zur HU. Schwere Lkw über 7,5 t, Anhänger über 10 t und Busse brauchen dazwischen Sicherheitsprüfungen. Die genauen Abstände je Fahrzeugart und Alter stehen in Anlage VIII zu § 29 StVZO, schlag sie dort nach statt sie vom Pkw zu übertragen.
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13 Aufgaben zu „Sicherheitsprüfung und Hauptuntersuchung bei Nutzfahrzeugen“, falsche Antworten kommen in der Runde noch einmal.
Jetzt übenGrundlage: KMK-Rahmenlehrplan Kfz-Mechatroniker/-in 2013, Lernfeld 12N; § 29 StVZO mit Anlage VIII sinngemäß. Eigene Erklärung, keine Originalaufgaben der Prüfungsausschüsse.