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Lernfeld 14 · Prüfung Teil 2

Übergabe und Dokumentation

Maschinen übergeben und dokumentieren: Risikobeurteilung, CE-Kennzeichnung, Konformitätserklärung, Betriebsanleitung, Abnahmeprotokoll und Einweisung.

10 Aufgaben dazu übenKostenlos, ohne Anmeldung, mit Lösungsweg

Darum geht es

Wer eine Maschine in der EU in Verkehr bringt, muss nachweisen, dass sie sicher ist. Grundlage ist bis zum 19. Januar 2027 die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, ab dem 20. Januar 2027 die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230. Am Anfang steht die Risikobeurteilung nach DIN EN ISO 12100. Bei der Risikominderung hat die inhärent sichere Konstruktion Vorrang, danach folgen technische Schutzmaßnahmen und zuletzt Benutzerinformationen wie Warnhinweise.

Zur technischen Dokumentation gehören die Risikobeurteilung, Zeichnungen, Schaltpläne, Berechnungen und Prüfberichte. Mit der EU-Konformitätserklärung bestätigt der Hersteller, dass die Maschine alle Anforderungen erfüllt, und bringt danach das CE-Zeichen an. Die Betriebsanleitung beschreibt bestimmungsgemäße Verwendung, Transport, Montage, Inbetriebnahme, Bedienung, Wartung und Restgefahren. Sie muss in der Amtssprache des Verwenderlandes vorliegen. Warnhinweise sind nach Signalworten gestuft: Gefahr, Warnung, Vorsicht.

Bei der Übergabe nimmst du die Maschine gemeinsam mit dem Kunden in Betrieb, prüfst die vereinbarten Leistungen aus dem Pflichtenheft und alle Schutzeinrichtungen und hältst das Ergebnis im Abnahmeprotokoll fest. Offene Punkte werden mit Termin notiert. Anschließend weist du Bediener und Instandhalter ein und übergibst Betriebsanleitung, Konformitätserklärung, Schaltpläne, Ersatzteilliste, Wartungsplan und Prüfnachweise, etwa für Druckgeräte.

Das solltest du dir merken

  • Erst die Risikobeurteilung, dann Risikominderung, Dokumentation, Konformitätserklärung und zuletzt das CE-Zeichen.
  • Bei der Risikominderung geht sichere Konstruktion vor Schutzeinrichtung vor Warnhinweis.
  • Die Betriebsanleitung muss in der Amtssprache des Landes vorliegen, in dem die Maschine verwendet wird.
  • Gefahr bedeutet Tod oder schwere Verletzung, wenn man den Hinweis missachtet; Warnung bedeutet, dass das möglich ist; Vorsicht steht für leichte Verletzungen.
  • Die Abnahme wird protokolliert und vom Kunden unterschrieben, offene Mängel kommen mit Frist ins Protokoll.

Typische Fehler in der Prüfung

  • Das CE-Zeichen für ein Prüfzeichen einer Behörde gehalten; der Hersteller bringt es selbst an und haftet dafür.
  • Warnhinweise als Ersatz für fehlende Schutzeinrichtungen angesehen.
  • Die Betriebsanleitung nur auf Deutsch geliefert, obwohl die Maschine im Ausland betrieben wird.
  • Maschinenverordnung schon für heute ausgelieferte Maschinen angenommen; sie gilt erst ab dem 20. Januar 2027.

Tipps aus der Werkstatt

  • Zur Übergabe gehören Abnahmeprotokoll, geänderte Zeichnungen und Pläne, Betriebsanleitung und eine Einweisung des Bedienpersonals. Lass dir die Übergabe schriftlich bestätigen, erst dann geht die Verantwortung auf den Kunden über.

Sitzt das Thema? Teste dich mit echten Prüfungsfragen.

10 Aufgaben zu „Übergabe und Dokumentation“, falsche Antworten kommen in der Runde noch einmal.

Jetzt üben

Grundlage: KMK-Rahmenlehrplan Industriemechaniker, Lernfeld 14 (Planen und Realisieren technischer Systeme); Richtlinie 2006/42/EG, Verordnung (EU) 2023/1230, DIN EN ISO 12100. Eigene Erklärung, keine Originalaufgaben der Prüfungsausschüsse.