Lernfeld 10 · Prüfung Teil 2
Maschinensicherheit, CE und Schutzeinrichtungen
Maschinensicherheit kompakt: Maschinenrichtlinie und Maschinenverordnung, CE-Kennzeichnung, Risikobeurteilung, Schutzeinrichtungen und Not-Halt.
Darum geht es
Wer eine Maschine in der EU in Verkehr bringt, muss nachweisen, dass sie sicher ist. Heute gilt dafür die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, ab dem 20. Januar 2027 die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230. Der Hersteller führt eine Risikobeurteilung durch, erstellt die technischen Unterlagen mit Betriebsanleitung, stellt die EU-Konformitätserklärung aus und bringt das CE-Zeichen an. Eine unvollständige Maschine, etwa ein Roboter ohne Greifer und Schutzzaun, bekommt kein CE, sondern eine Einbauerklärung und eine Montageanleitung.
Die Risikobeurteilung nach DIN EN ISO 12100 läuft in festen Schritten. Grenzen der Maschine festlegen, Gefährdungen erkennen, Risiken einschätzen und bewerten, dann mindern. Für das Mindern gilt die Drei-Stufen-Methode. Zuerst wird die Gefahr durch die Konstruktion beseitigt, dann durch technische Schutzmaßnahmen abgesichert, und erst zuletzt bleibt die Benutzerinformation über Restrisiken.
Schutzeinrichtungen sind feste und bewegliche trennende Schutzeinrichtungen mit Verriegelung, Lichtvorhänge, Schaltmatten und Zweihandschaltungen. Der Not-Halt ist eine ergänzende Maßnahme, er ersetzt keine Schutzeinrichtung. Das Gerät ist rot auf gelbem Grund, rastet ein und darf nur bewusst entriegelt werden; das Entriegeln allein startet die Maschine nicht. Wird eine alte Maschine wesentlich verändert, sodass neue Gefährdungen entstehen, gilt der Betreiber als Hersteller und muss das Verfahren neu durchlaufen.
Das solltest du dir merken
- Ab 20. Januar 2027 gilt die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230.
- Das CE-Zeichen bringt der Hersteller an, nicht eine Prüfstelle.
- Drei-Stufen-Methode heißt konstruktiv, technisch, informativ.
- Not-Halt ist rot auf gelb, rastet ein und ersetzt keine Schutzeinrichtung.
- Eine wesentliche Veränderung macht den Betreiber zum Hersteller.
Typische Fehler in der Prüfung
- Glaube, eine Prüfstelle vergebe das CE-Zeichen.
- Warnhinweis in der Betriebsanleitung als erste Schutzmaßnahme gewählt, obwohl eine konstruktive Lösung möglich ist.
- Für eine unvollständige Maschine eine Konformitätserklärung statt einer Einbauerklärung erwartet.
- Not-Halt als Ersatz für eine Schutztür betrachtet.
Tipps aus der Werkstatt
- Mit dem CE-Zeichen erklärt der Hersteller, dass die Maschine der Maschinenrichtlinie entspricht. Wer eine Maschine wesentlich verändert, wird selbst zum Hersteller und braucht eine neue Risikobeurteilung. Ab 20. Januar 2027 gilt die neue Maschinenverordnung (EU) 2023/1230.
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12 Aufgaben zu „Maschinensicherheit, CE und Schutzeinrichtungen“, falsche Antworten kommen in der Runde noch einmal.
Jetzt übenGrundlage: KMK-Rahmenlehrplan Industriemechaniker, Lernfeld 10 (Herstellen und Inbetriebnehmen von technischen Systemen). Eigene Erklärung, keine Originalaufgaben der Prüfungsausschüsse.