Lernfeld 10 · Prüfung Teil 2
Inbetriebnahme und Abnahme
Anlagen sicher in Betrieb nehmen und abnehmen: Lastenheft und Pflichtenheft, Probelauf, Prüfungen, Abnahmeprotokoll und ihre rechtlichen Folgen.
Darum geht es
Bevor eine neu montierte Anlage produziert, wird sie Schritt für Schritt in Betrieb genommen. Grundlage sind die Unterlagen. Im Lastenheft beschreibt der Auftraggeber, was die Anlage leisten soll; im Pflichtenheft legt der Auftragnehmer dar, wie er diese Anforderungen umsetzt. Dazu kommen Montage- und Betriebsanleitung, Schaltpläne und Prüflisten des Herstellers.
Die Inbetriebnahme beginnt mit einer Sichtprüfung auf Vollständigkeit, feste Verbindungen, Schmierung und entfernte Transportsicherungen. Danach folgen die Prüfungen ohne Last, etwa die Drehrichtung im Tippbetrieb, damit kein Antrieb falsch herum durchläuft und Teile beschädigt. Erst dann kommt der Probelauf unter Last. Achte dabei auf Geräusche, Schwingungen, Temperatur, Dichtheit und Stromaufnahme. Bei neuen Getrieben wird das Öl nach der Einlaufzeit gewechselt, weil sich darin Abrieb aus dem Einlauf sammelt.
Mit der Abnahme bestätigt der Auftraggeber, dass die Anlage im Wesentlichen vertragsgemäß ist. Das Abnahmeprotokoll hält Anlage, Datum, Beteiligte, Prüfergebnisse und festgestellte Mängel mit Fristen fest. Mit der Abnahme geht die Gefahr auf den Auftraggeber über, die Gewährleistungsfrist beginnt, und für später gemeldete Mängel muss in der Regel der Auftraggeber beweisen, dass sie schon vorhanden waren.
Das solltest du dir merken
- Lastenheft vom Auftraggeber beschreibt das Was, Pflichtenheft vom Auftragnehmer das Wie.
- Erst ohne Last prüfen, dann im Probelauf unter Last.
- Drehrichtung im Tippbetrieb prüfen, bevor die Maschine durchläuft.
- Jeder Mangel kommt mit Frist ins Abnahmeprotokoll.
- Mit der Abnahme beginnt die Gewährleistung und die Gefahr geht über.
Typische Fehler in der Prüfung
- Lastenheft und Pflichtenheft verwechselt.
- Anlage sofort unter Last angefahren, ohne Drehrichtung und Schutzeinrichtungen vorher zu prüfen.
- Bekannte Mängel bei der Abnahme nicht ins Protokoll aufgenommen; sie lassen sich später schwer durchsetzen.
Tipps aus der Werkstatt
- Inbetriebnahme Schritt für Schritt: Sichtprüfung, Füllstände und Anschlüsse, Drehrichtung im Tippbetrieb, dann Probelauf ohne und mit Last. Erst wenn Sicherheitsfunktionen wie Not-Halt und Schutztürschalter geprüft sind, darf produziert werden. Alle Werte protokollieren.
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11 Aufgaben zu „Inbetriebnahme und Abnahme“, falsche Antworten kommen in der Runde noch einmal.
Jetzt übenGrundlage: KMK-Rahmenlehrplan Industriemechaniker, Lernfeld 10 (Herstellen und Inbetriebnehmen von technischen Systemen). Eigene Erklärung, keine Originalaufgaben der Prüfungsausschüsse.