Lernfeld 1 · Prüfung Teil 1
Sicherheit an Kälteanlagen
Sicherheit an Kälteanlagen: Schutzausrüstung, Erstickungs- und Brandgefahr, Druckwächter und Sicherheitsventil, DIN EN 378 und Sachkunde.
Darum geht es
Kälteanlagen bergen mehrere Gefahren zugleich. Austretendes flüssiges Kältemittel verdampft schlagartig und kann Augen und Haut erfrieren, deshalb gehören Schutzbrille und Kälteschutzhandschuhe zu jeder Arbeit am Kältekreis. Die meisten Kältemittel sind schwerer als Luft und sammeln sich in Kellern und Gruben, wo sie den Sauerstoff verdrängen. In einer Flamme zersetzen sich fluorierte Kältemittel zu giftigem Fluorwasserstoff. Brennbare Kältemittel wie R290 verlangen Gaswarngerät, Lüftung, das Fernhalten von Zündquellen und dafür geeignete Werkzeuge.
Gegen zu hohen Druck schützen mehrere Stufen. Der Hochdruckwächter schaltet den Verdichter ab und selbsttätig wieder ein, der Hochdruckbegrenzer schaltet ab und muss von Hand entriegelt werden, und das Sicherheitsventil bläst als letzte Stufe ab, bevor der zulässige Druck PS überschritten wird. Sicherheitseinrichtungen werden nie überbrückt, ein Auslösen ist immer ein Hinweis auf eine Ursache. Für Druckgeräte gelten beim Hersteller die Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU und beim Betreiber die Betriebssicherheitsverordnung mit Prüfungen vor Inbetriebnahme und wiederkehrend.
DIN EN 378 regelt in vier Teilen Sicherheit und Umweltschutz von Kälteanlagen, von den Grundlagen und Füllmengengrenzen über Bau und Prüfung bis zu Aufstellungsort sowie Betrieb und Instandhaltung. Die erlaubte Füllmenge hängt von Sicherheitsgruppe, Raumvolumen und Zugangsbereich ab (a allgemein, b beaufsichtigt, c zugangsbeschränkt); im einfachsten Fall ist sie der praktische Grenzwert mal Raumvolumen. Wer an Anlagen mit F-Gasen Kältemittel einfüllt, absaugt oder Dichtheit kontrolliert, braucht ein Sachkundezertifikat, der Betrieb ein Unternehmenszertifikat. Kältemittel wird nie abgelassen, sondern in zugelassene Flaschen zurückgewonnen, die höchstens zu etwa 80 Prozent gefüllt werden.
Das solltest du dir merken
- Schutzbrille und Kälteschutzhandschuhe bei jeder Arbeit am Kältekreis.
- Reihenfolge nach steigendem Druck ist Wächter, Begrenzer, Sicherheitsventil.
- Sicherheitseinrichtungen nie überbrücken, sondern die Ursache suchen.
- Füllmenge im einfachen Fall = praktischer Grenzwert mal Volumen des kleinsten Raums.
- Rückgewinnungsflaschen höchstens bis zur zulässigen Füllmenge, rund 80 Prozent, befüllen.
Formeln
- Größte Füllmenge nach dem praktischen Grenzwert
- praktischer Grenzwert in kg/m³, Volumen des kleinsten Raums in m³
- Raumvolumen
- Länge, Breite, Höhe des Raums in m
Typische Fehler in der Prüfung
- Für die Füllmenge das Volumen des ganzen Gebäudes statt des kleinsten Raums genommen.
- Hochdruckwächter und Hochdruckbegrenzer verwechselt.
- Beim Löten an einer Leitung gearbeitet, in der noch Kältemittel war.
- Für brennbare Kältemittel dieselben Füllmengengrenzen wie für A1 angesetzt.
Tipps aus der Werkstatt
- Reihenfolge beim Hochdruckschutz: erst der Wächter, dann der Begrenzer mit Handentriegelung, zuletzt das Sicherheitsventil bei PS. Wer einen Begrenzer überbrückt, verschiebt das Problem nur zum Sicherheitsventil. Bei der Füllmengengrenze zählt das Volumen des kleinsten Raums, in den Kältemittel austreten kann.
Sitzt das Thema? Teste dich mit echten Prüfungsfragen.
12 Aufgaben zu „Sicherheit an Kälteanlagen“, falsche Antworten kommen in der Runde noch einmal.
Jetzt übenGrundlage: KMK-Rahmenlehrplan Mechatroniker/-in für Kältetechnik, Lernfeld 1 (Kälte- und klimatechnische Anlagen analysieren und Funktionen prüfen). Eigene Erklärung, keine Originalaufgaben der Prüfungsausschüsse.