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Lernfeld 2 · Prüfung Teil 1

Arbeitsplatz, Ergonomie und Software

Bildschirmarbeitsplatz nach Kundenwunsch einrichten: Ergonomie nach ArbStättV, Anschlüsse, Dateisysteme, Benutzerrechte und Softwarelizenzen.

16 Aufgaben dazu übenKostenlos, ohne Anmeldung, mit Lösungsweg

Darum geht es

Ein Bildschirmarbeitsplatz muss die Arbeitsstättenverordnung erfüllen (Anhang Nummer 6). Der Bildschirm steht so, dass seine Oberkante etwa auf Augenhöhe liegt und der Blick leicht nach unten fällt, der Sehabstand beträgt etwa 50 bis 70 cm. Die Blickrichtung verläuft parallel zum Fenster, damit es weder blendet noch spiegelt. Stuhl, Tisch, Beleuchtung und reflexionsarme Oberflächen gehören ebenso dazu wie Barrierefreiheit, etwa Bildschirmlupe, Sprachausgabe oder angepasste Eingabegeräte.

Bei der Ausstattung zählen die Anschlüsse. Mehrere Monitore brauchen eigenständige Bildsignale, zum Beispiel über eine Dockingstation, mehrere Grafikausgänge oder DisplayPort mit MST. Beim Dateisystem ist FAT32 auf Dateien unter 4 GB begrenzt; exFAT lesen und schreiben Windows und macOS, NTFS ist das Standardsystem von Windows. Viele gleiche Rechner richtest du über ein Image oder eine Softwareverteilung ein. Benutzer arbeiten mit einem Standardkonto ohne Administratorrechte.

Software wird lizenziert. Proprietäre Lizenzen regeln, wie viele Geräte oder Personen sie nutzen dürfen; Volumenlizenzen vereinfachen die Verwaltung vieler Plätze. OEM-Lizenzen sind an das Gerät gebunden, mit dem sie verkauft wurden. Freeware ist kostenlos, aber ohne Quellcode. Open-Source-Lizenzen wie die GPL erlauben Ändern und Weitergeben; abgeleitete Werke müssen wieder unter der GPL stehen (Copyleft).

Das solltest du dir merken

  • Bildschirm seitlich zum Fenster aufstellen, Blickrichtung parallel zur Fensterfront.
  • Sehabstand etwa 50 bis 70 cm, Oberkante etwa auf Augenhöhe.
  • FAT32 kann keine Dateien ab 4 GB speichern, exFAT schon.
  • Ein HDMI-Splitter zeigt auf beiden Monitoren dasselbe Bild, keinen erweiterten Desktop.
  • Copyleft heißt, Änderungen müssen unter derselben Lizenz weitergegeben werden.

Formeln

Breite eines 16:9-Monitors aus der Diagonale
Breite der Bildfläche, Bilddiagonale, beide in derselben Einheit (1 Zoll = 2,54 cm)

Typische Fehler in der Prüfung

  • Bildschirm frontal vor das Fenster gestellt.
  • Für große Dateien zwischen Windows und macOS FAT32 gewählt.
  • Freeware und Open Source gleichgesetzt.
  • Dem Benutzer Administratorrechte gegeben, obwohl er keine Software installieren soll.

Tipps aus der Werkstatt

  • Ergonomie merkst du dir mit Blickrichtung: Monitoroberkante auf Augenhöhe oder knapp darunter, Abstand etwa eine Armlänge, Fenster seitlich statt im Rücken oder vor dir. Barrierefreiheit heißt, dass auch Menschen mit Einschränkungen den Arbeitsplatz ohne fremde Hilfe nutzen können.
  • Lizenzen fragen immer: Darf ich kopieren, ändern, weitergeben, und muss ich Änderungen offenlegen? Copyleft (GPL) verlangt die Offenlegung, freizügige Lizenzen nicht. Bei Firmen zählt die Zahl der Nutzer oder Geräte, nicht die Zahl der Datenträger.

Sitzt das Thema? Teste dich mit echten Prüfungsfragen.

16 Aufgaben zu „Arbeitsplatz, Ergonomie und Software“, falsche Antworten kommen in der Runde noch einmal.

Jetzt üben

Grundlage: Rahmenlehrplan IT-Berufe (KMK 2019), Lernfeld 2; Arbeitsstättenverordnung Anhang Nr. 6. Eigene Erklärung, keine Originalaufgaben der Prüfungsausschüsse.