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Lernfeld 1 · Prüfung Teil 1

Ausbildung, Rechte und Pflichten

Duale Ausbildung in IT-Berufen: Berufsbildungsgesetz, Ausbildungsvertrag, Probezeit, Pflichten, Jugendarbeitsschutz und gestreckte Abschlussprüfung.

20 Aufgaben dazu übenKostenlos, ohne Anmeldung, mit Lösungsweg

Darum geht es

Die duale Ausbildung findet an zwei Lernorten statt: im Betrieb und in der Berufsschule. Für den Betrieb gilt die Ausbildungsordnung mit dem Ausbildungsrahmenplan, für die Schule der Rahmenlehrplan der KMK. Die Grundlage für beides ist das Berufsbildungsgesetz (BBiG). Es regelt den Ausbildungsvertrag, die Probezeit von mindestens einem und höchstens vier Monaten, die Kündigung und die Pflichten beider Seiten.

Du als Auszubildender hast vor allem eine Lernpflicht: Du folgst den Weisungen im Rahmen der Ausbildung, besuchst die Berufsschule, führst den Ausbildungsnachweis und wahrst Betriebsgeheimnisse. Der Ausbildende muss dir die Inhalte des Rahmenplans vermitteln, Ausbildungsmittel kostenlos stellen, dich für Berufsschule und Prüfungen freistellen und dir nur Aufgaben geben, die dem Ausbildungszweck dienen. Nach der Probezeit kann der Betrieb nur noch aus wichtigem Grund fristlos kündigen; schlechte Auftragslage zählt nicht dazu.

Für Jugendliche unter 18 gilt zusätzlich das Jugendarbeitsschutzgesetz: höchstens acht Stunden am Tag und 40 Stunden in der Woche, grundsätzlich keine Arbeit zwischen 20 und 6 Uhr und ein Mindesturlaub, der vom Alter zu Beginn des Kalenderjahres abhängt (30, 27 oder 25 Werktage). Die IT-Berufe haben eine gestreckte Abschlussprüfung: Teil 1 zählt 20 %, Teil 2 zählt 80 %.

Das solltest du dir merken

  • Die Probezeit dauert mindestens einen und höchstens vier Monate.
  • Für den Urlaub nach dem JArbSchG zählt das Alter zu Beginn des Kalenderjahres.
  • Der Ausbildungsnachweis gehört zur Ausbildungszeit und ist Zulassungsvoraussetzung zur Prüfung.
  • Ausbildungsrahmenplan gilt im Betrieb, Rahmenlehrplan in der Berufsschule.
  • Eine Kündigung nach der Probezeit muss schriftlich und mit Angabe der Gründe erfolgen.

Formeln

Anteiliger Jahresurlaub
Urlaub in Werktagen; nach dem Bundesurlaubsgesetz werden Bruchteile ab einem halben Tag aufgerundet

Typische Fehler in der Prüfung

  • Für den Jugendurlaub das Alter am Urlaubstag statt zu Beginn des Kalenderjahres angesetzt.
  • Angenommen, der Betrieb könne nach der Probezeit wegen schlechter Auftragslage ordentlich kündigen.
  • Rahmenlehrplan und Ausbildungsrahmenplan verwechselt.
  • Ausbildungsfremde Tätigkeiten wie dauerhafte Lagerarbeit als zulässig bewertet.

Tipps aus der Werkstatt

  • Drei Gesetze, drei Zuständigkeiten: Das BBiG regelt den Ausbildungsvertrag, das JArbSchG schützt Minderjährige bei Arbeitszeit und Nachtarbeit, das ArbZG gilt für volljährige Beschäftigte. Frag dich bei jeder Aufgabe zuerst, ob die Person unter 18 ist.
  • Lern die Fristen als Paar: Probezeit mindestens einen, höchstens vier Monate. Nach der Probezeit können Auszubildende mit vier Wochen Frist nur zur Berufsaufgabe oder zum Berufswechsel kündigen, sonst nur fristlos aus wichtigem Grund.

Sitzt das Thema? Teste dich mit echten Prüfungsfragen.

20 Aufgaben zu „Ausbildung, Rechte und Pflichten“, falsche Antworten kommen in der Runde noch einmal.

Jetzt üben

Grundlage: Rahmenlehrplan IT-Berufe (KMK 2019), Lernfeld 1; BBiG, JArbSchG, BUrlG; Verordnung über die Berufsausbildung in den IT-Berufen 2020. Eigene Erklärung, keine Originalaufgaben der Prüfungsausschüsse.