Lernfeld 9 · Prüfung Teil 2
Gefahrenmeldeanlagen: Brand- und Einbruchmeldetechnik
Brandmelde- und Einbruchmeldetechnik in Wohn- und Zweckbauten: Normen, Melderarten, Leitungsüberwachung, Notstrom und Täuschungsalarme.
Darum geht es
Gefahrenmeldeanlagen melden Brand, Einbruch oder Überfall. In Wohnungen genügen oft Rauchwarnmelder als Einzelgeräte; Einbau und Instandhaltung beschreibt DIN 14676-1, die Pflicht steht in der Landesbauordnung. Brandmeldeanlagen mit Zentrale werden nach DIN VDE 0833-1 und -2 sowie DIN 14675-1 geplant und errichtet, ihre Bauteile entsprechen der Reihe DIN EN 54. Für Einbruchmeldeanlagen gelten DIN VDE 0833-3 und DIN EN 50131 mit den Sicherheitsgraden 1 bis 4.
Der Melder muss zur Brandart und zum Raum passen. Optische Rauchmelder erkennen Schwelbrände früh, Wärmemelder eignen sich für Räume mit Dampf oder Staub, Flammenmelder für schnell brennende Flüssigkeiten. Mehrkriterienmelder verringern Täuschungsalarme. Bei Einbruchmeldeanlagen überwacht die Außenhaut Fenster und Türen mit Öffnungs-, Verschluss- und Glasbruchmeldern, Bewegungsmelder sichern Räume als Falle.
Die Zentrale überwacht ihre Leitungen ständig: Ein Abschlusswiderstand am Ende einer konventionellen Gruppe erlaubt es, Drahtbruch und Kurzschluss am Ruhestrom zu erkennen. Adressierbare Melder in Ringleitungen bleiben bei einer Unterbrechung erreichbar. Eine Batterie überbrückt Netzausfälle für die in der Planung festgelegte Zeit; die Kapazität ergibt sich aus Ruhe- und Alarmstrom mal Zeit plus Zuschlag. Planung, Montage, Inbetriebsetzung und Abnahme werden dokumentiert, Abschaltungen im Betriebsbuch festgehalten.
Das solltest du dir merken
- Rauchwarnmelder nach DIN 14676-1, Brandmeldeanlagen nach DIN VDE 0833-2 und DIN 14675-1.
- Rauchwarnmelder in die Raummitte an die Decke, mindestens 50 cm von Wänden.
- Melder nach Brandart wählen, Mehrkriterienmelder gegen Täuschungsalarme.
- Außenhautüberwachung erlaubt Scharfschalten bei Anwesenheit.
- Abschlusswiderstand am Gruppenende macht Drahtbruch und Kurzschluss erkennbar.
Formeln
- Batteriekapazität der Notstromversorgung
- , Ruhe- und Alarmstrom, , Überbrückungszeiten, Zuschlag nach Herstellerangabe
- Zahl der Melder je Raum
- höchste Überwachungsfläche je Melder laut Projektierung, Ergebnis aufrunden
Typische Fehler in der Prüfung
- Rauchwarnmelder und Brandmeldeanlage mit denselben Normen geplant.
- Alarmzeit in Minuten statt in Stunden in die Kapazität eingesetzt.
- Bewegungsmelder zur Außenhautüberwachung gezählt.
- Melder bei Bauarbeiten abgedeckt, ohne es abzustimmen und im Betriebsbuch einzutragen.
Tipps aus der Werkstatt
- Erst klären, was der Kunde braucht: Rauchwarnmelder in der Wohnung laufen über DIN 14676-1, eine Brandmeldeanlage mit Zentrale über DIN VDE 0833 und DIN 14675-1. Bei der Batterie rechnest du Ruhestrom mal Ruhezeit plus Alarmstrom mal Alarmzeit in Stunden, dann der Zuschlag. 30 Minuten sind 0,5 h, nicht 30.
Sitzt das Thema? Teste dich mit echten Prüfungsfragen.
13 Aufgaben zu „Gefahrenmeldeanlagen: Brand- und Einbruchmeldetechnik“, falsche Antworten kommen in der Runde noch einmal.
Jetzt übenGrundlage: KMK-Rahmenlehrplan Elektroniker/-in (18.12.2020), Lernfeld 9 EGT; DIN VDE 0833-1 bis -3, DIN 14675-1, DIN 14676-1, DIN EN 54, DIN EN 50131-1. Eigene Erklärung, keine Originalaufgaben der Prüfungsausschüsse.