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Lernfeld 9 · Prüfung Teil 2

Baustoff- und Feuerwiderstandsklassen

Brandschutz im Metallbau: Baustoffklassen nach DIN EN 13501-1 und DIN 4102-1, Feuerwiderstand, Feuer- und Rauchschutztüren, Feststellanlagen.

11 Aufgaben dazu übenKostenlos, ohne Anmeldung, mit Lösungsweg

Darum geht es

Im Brandschutz unterscheidet man zwei Dinge. Die Baustoffklasse beschreibt, wie ein Baustoff brennt: nichtbrennbar (A1, A2), schwerentflammbar, normalentflammbar oder leichtentflammbar, europäisch mit Zusätzen für Rauchentwicklung und brennendes Abtropfen. Die Feuerwiderstandsklasse beschreibt ein ganzes Bauteil und gibt an, wie viele Minuten es im Normbrand tragfähig (R), raumabschließend (E) und wärmedämmend (I) bleibt. Stahl ist nichtbrennbar, verliert aber bei hohen Temperaturen schnell seine Festigkeit; deshalb brauchen tragende Stahlbauteile je nach Anforderung eine Verkleidung, Beschichtung oder Betonummantelung.

Welche Anforderungen gelten, legen Landesbauordnung, Gebäudeklasse und Brandschutzkonzept fest. Sinngemäß nach der Musterbauordnung steigen die Anforderungen an tragende Bauteile von feuerhemmend in den Gebäudeklassen 2 und 3 über hochfeuerhemmend in Klasse 4 bis feuerbeständig in Klasse 5. Der Metallbauer setzt um, was im Konzept steht, und fragt bei Unklarheiten vor der Fertigung nach.

Feuerschutztüren (früher T 30, heute oft EI2 30-C) und Rauchschutztüren nach DIN 18095 sind Bauprodukte mit Verwendbarkeitsnachweis. Sie müssen genau nach Zulassung und Einbauanleitung eingebaut werden, schließen selbsttätig und dürfen nur mit zugelassenem Zubehör verändert werden. Sollen sie offen stehen, braucht es eine Feststellanlage mit Zulassung bzw. Bauartgenehmigung, die bei Rauch auslöst. Ihre Prüffristen stehen in dieser Zulassung: nach der Abnahme monatlich die Funktionsprüfung durch den Betreiber und mindestens jährlich Prüfung und Wartung durch eine Fachkraft; wie die Instandhaltung abläuft, beschreibt DIN 14677. Keile, ausgehängte Schließer und beschädigte Dichtungen machen den Abschluss wirkungslos.

Das solltest du dir merken

  • Baustoffklasse gehört zum Baustoff, Feuerwiderstandsklasse zum Bauteil.
  • R steht für Tragfähigkeit, E für Raumabschluss, I für Wärmedämmung, die Zahl für Minuten.
  • Feuerhemmend entspricht 30, hochfeuerhemmend 60 und feuerbeständig 90 Minuten.
  • Feuer- und Rauchschutztüren müssen immer selbsttätig schließen; offen halten nur mit Feststellanlage.
  • Eingebaut wird nur nach Verwendbarkeitsnachweis, bestätigt mit der Übereinstimmungsbestätigung.

Typische Fehler in der Prüfung

  • „Stahl brennt nicht“ mit „Stahl braucht keinen Brandschutz“ gleichgesetzt.
  • Baustoffklasse und Feuerwiderstandsklasse verwechselt, etwa A1 für eine Feuerschutztür angegeben.
  • Eine Feuerschutztür eigenmächtig verändert, zum Beispiel ein Lüftungsgitter eingesetzt.
  • Eine Rauchschutztür mit einer Feuerschutztür gleichgesetzt.

Tipps aus der Werkstatt

  • Baustoff oder Bauteil? A1 bis F beschreibt, wie ein Stoff brennt, R, E und I mit Minuten beschreiben, wie lange ein Bauteil hält. Stahl ist A1 und braucht trotzdem oft Brandschutz. Feuer- und Rauchschutztüren schließen immer selbst; Keil, ausgehängter Schließer und Eigenbau-Umbau sind in der Prüfung immer falsch.

Sitzt das Thema? Teste dich mit echten Prüfungsfragen.

11 Aufgaben zu „Baustoff- und Feuerwiderstandsklassen“, falsche Antworten kommen in der Runde noch einmal.

Jetzt üben

Grundlage: KMK-Rahmenlehrplan Metallbauer/-in (2002), Lernfeld 9 (Herstellen von Stahl- und Metallbaukonstruktionen); DIN EN 13501-1, DIN 4102-1, DIN 18095, DIN 14677. Eigene Erklärung, keine Originalaufgaben der Prüfungsausschüsse.