Berufsporträt
Mechatroniker/-in für Kältetechnik
Als Mechatroniker oder Mechatronikerin für Kältetechnik sorgst du dafür, dass Lebensmittel frisch bleiben, Serverräume nicht überhitzen und Büros im Sommer angenehm kühl sind. Du baust Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen auf, nimmst sie in Betrieb und hältst sie instand. Dabei arbeitest du mit Rohrleitungen, Kältemitteln, Elektrik und Regelungstechnik zugleich und trägst mit klimafreundlichen Kältemitteln zum Klimaschutz bei.
- Ausbildung
- 3,5 Jahre, dual
- Zuständig
- Handwerkskammer
- Vergütung
- 724 € bis 1.440 €
- im Monat, tariflich, je nach Ausbildungsjahr
Was du im Beruf machst
- 01Anlagen montierenDu stellst Bauteile von Kälte- und Klimaanlagen her, verlegst und lötest Kältemittelleitungen und Luftkanäle und montierst Verdichter, Verdampfer, Verflüssiger und Ventile.
- 02Elektrisch anschließenDu verdrahtest Motoren, Steuerungen und Sicherheitseinrichtungen, installierst elektrische Anlagenteile und prüfst ihre Sicherheit.
- 03Steuern und regelnDu installierst und programmierst Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen, etwa elektronische Kühlstellenregler und Frequenzumrichter, und stellst sie ein.
- 04In Betrieb nehmenDu prüfst Anlagen auf Druck und Dichtheit, evakuierst und befüllst sie mit Kältemittel, stellst sie ein und übergibst sie mit Protokoll an die Kundschaft.
- 05Warten und Störungen behebenDu kontrollierst Anlagen auf Dichtheit, wartest sie, suchst Fehler und setzt sie instand, damit Kühlung und Klima zuverlässig laufen.
- 06Umweltgerecht arbeitenDu gehst sicher mit Kältemitteln um, gewinnst sie zurück, entsorgst Kältemittel und Öle fachgerecht und optimierst Anlagen nach wirtschaftlichen und ökologischen Gesichtspunkten.
Wo du arbeitest
- Betriebe des Kälteanlagenbauerhandwerks
- Kundendienst und Wartung beim Kunden vor Ort
- Supermärkte, Lebensmittelhandel und Gastronomie
- Lebensmittelindustrie, Kühlhäuser und Logistik
- Klimatisierung von Büros, Rechenzentren und Krankenhäusern
- Wärmepumpen in Wohn- und Gewerbegebäuden
- Hersteller von Kälte-, Klima- und Wärmepumpentechnik
Was du mitbringen solltest
- Mathematik und Physik, etwa um Drücke, Temperaturen und Leistungen zu berechnen
- Interesse an Elektrotechnik und Regelungstechnik
- Handwerkliches Geschick beim Biegen, Löten und Verbinden von Rohren
- Sorgfalt und Verantwortungsbewusstsein im Umgang mit Kältemitteln und Strom
- Freude am Kontakt mit Kundinnen und Kunden
- Gute körperliche Verfassung für Arbeiten auf Dächern, in Technikräumen und Kühlräumen
Ausbildung und Prüfung
3,5 Jahre im Betrieb und in der Berufsschule, Gesellenprüfung Teil 1 und Teil 2.
- Ablauf
- Duale Ausbildung im Betrieb und in der Berufsschule, im Handwerk ergänzt durch überbetriebliche Lehrgänge. Die Ausbildung dauert dreieinhalb Jahre und wird in Handwerk und Industrie angeboten. Die Gesellen- bzw. Abschlussprüfung ist gestreckt: Teil 1 zum Ende des zweiten Ausbildungsjahres, Teil 2 am Ende der Ausbildung.
- Zugang
- Rechtlich ist kein bestimmter Schulabschluss vorgeschrieben. Betriebe stellen überwiegend Auszubildende mit mittlerem Schulabschluss ein; die genauen Anteile nennt das BIBB-Datenblatt zum Beruf.
- Verkürzen
- Mit Abitur, Fachhochschulreife oder Vorkenntnissen kann die Ausbildung auf Antrag bei der Kammer verkürzt werden (§ 8 BBiG, § 27c HwO). Bei guten Leistungen ist auch eine vorzeitige Zulassung zur Prüfung möglich.
So zählt die Prüfung
Anteil der Prüfungsbereiche an der Gesamtnote
Gesellenprüfung Teil 130 %
- Arbeitsauftrag, Arbeitsaufgabe mit situativem Fachgespräch21 %
- Arbeitsauftrag, schriftliche Aufgabenstellungen9 %
Gesellenprüfung Teil 270 %
- Kundenauftrag35 %
- Kälte- und Klimatechnik25 %
- Wirtschafts- und Sozialkunde10 %
Was du verdienst
Tarifliche Werte aus amtlichen Quellen. Ohne Tarifbindung kann es weniger sein, mindestens aber die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung.
- 1. Jahr724 bis 1.140 €
- 2. Jahr854 bis 1.240 €
- 3. Jahr977 bis 1.340 €
- 4. Jahr1.014 bis 1.440 €
Beispielhafte tarifliche Vergütung brutto im Monat (Handwerk) laut BERUFENET. Die Beträge unterscheiden sich je nach Bundesland, Branche und Tarifvertrag; in der technischen Gebäudeausrüstung nennt BERUFENET teils höhere Untergrenzen.
Deine Chancen nach der Ausbildung
Weiterbildung, Aufstieg und Studium: Mit Berufserfahrung stehen dir viele Wege offen, oft auch ohne Abitur.
- Ausbildung abgeschlossen: Gesellenbrief, DQR-Niveau 4. Ab hier stehen dir diese Wege offen.
- Spezialisierung
Sachkunde für Kältemittel nach F-Gase-Verordnung
Mit der bestandenen Gesellenprüfung kannst du die Sachkundebescheinigung für Arbeiten an Anlagen mit fluorierten Kältemitteln ohne weitere Prüfung beantragen. Schulungen zu brennbaren Kältemitteln und CO2 erweitern dein Können.
- MeisterDQR 6, wie Bachelor
Kälteanlagenbauermeister/-in
Mit der Meisterprüfung vor der Handwerkskammer darfst du einen Betrieb leiten und selbst ausbilden. Zusätzlich darfst du die Bezeichnung Bachelor Professional führen.
Mehr dazu - Techniker
Staatlich geprüfte/r Techniker/-in Kälte- und Klimatechnik
Fachschulweiterbildung in Vollzeit oder berufsbegleitend, je nach Bundesland als Kälte- und Klimatechnik oder Heizungs-, Lüftungs- und Klimatechnik. Danach planst und berechnest du Anlagen, etwa in Planungsbüros oder bei Herstellern.
- Studium
Studium Kälte-, Klima- oder Versorgungstechnik
An Hochschulen kannst du zum Beispiel Versorgungstechnik, Gebäudetechnik oder Kälte- und Klimatechnik studieren, auch dual. Mit Meisterbrief darfst du in allen Bundesländern ohne Abitur studieren.
- Selbstständig
Eigener Kälteanlagenbauer-Betrieb
Das Kälteanlagenbauerhandwerk ist zulassungspflichtig. Für einen eigenen Betrieb brauchst du in der Regel den Meisterbrief und die Eintragung in die Handwerksrolle bei der Handwerkskammer.
- Aufstieg
Aufstiegs-BAföG
Lehrgangs- und Prüfungskosten für Meister- und Technikerweiterbildungen werden vom Staat gefördert, teils als Zuschuss und teils als Darlehen.
Mehr dazu
Handwerkskammer und weitere Infos
Zuständig ist meist die Handwerkskammer, bei Ausbildung in der Industrie die IHK. Die Kammer trägt deinen Ausbildungsvertrag ein, berät über Ausbildungsberater und richtet die Prüfungsausschüsse für Teil 1 und Teil 2 der Prüfung ein; im Handwerk nimmt oft die Innung die Gesellenprüfung ab. Nach bestandener Prüfung erhältst du den Gesellenbrief bzw. das Prüfungszeugnis.
- BASteckbrief im BERUFENET Tätigkeiten, Ausbildung, Vergütung und Weiterbildung, von der Bundesagentur für Arbeit.
- BIBBBeruf im Überblick beim BIBB Verordnung, Rahmenlehrplan, Zeugniserläuterung und Daten zum Beruf.
- BundAusbildungsverordnung KälteMechaAusbV Inhalte der Ausbildung und Prüfungsregeln im Wortlaut.
- KMKRahmenlehrplan der KMK (Downloadbereich) Lernfelder der Berufsschule für Mechatroniker/-innen für Kältetechnik.
- VerbandBundesinnungsverband des Deutschen Kälteanlagenbauerhandwerks Ausbildung, Weiterbildung und Nachwuchsarbeit im Kälteanlagenbauerhandwerk.
- HWKDeutschlandkarte der Handwerkskammern (ZDH) Finde die Handwerkskammer in deiner Region.