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Berufsporträt

Mechatroniker/-in für Kältetechnik

Als Mechatroniker oder Mechatronikerin für Kältetechnik sorgst du dafür, dass Lebensmittel frisch bleiben, Serverräume nicht überhitzen und Büros im Sommer angenehm kühl sind. Du baust Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen auf, nimmst sie in Betrieb und hältst sie instand. Dabei arbeitest du mit Rohrleitungen, Kältemitteln, Elektrik und Regelungstechnik zugleich und trägst mit klimafreundlichen Kältemitteln zum Klimaschutz bei.

Ausbildung
3,5 Jahre, dual
Zuständig
Handwerkskammer
Vergütung
724 € bis 1.440 €
im Monat, tariflich, je nach Ausbildungsjahr

Was du im Beruf machst

  1. 01Anlagen montierenDu stellst Bauteile von Kälte- und Klimaanlagen her, verlegst und lötest Kältemittelleitungen und Luftkanäle und montierst Verdichter, Verdampfer, Verflüssiger und Ventile.
  2. 02Elektrisch anschließenDu verdrahtest Motoren, Steuerungen und Sicherheitseinrichtungen, installierst elektrische Anlagenteile und prüfst ihre Sicherheit.
  3. 03Steuern und regelnDu installierst und programmierst Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen, etwa elektronische Kühlstellenregler und Frequenzumrichter, und stellst sie ein.
  4. 04In Betrieb nehmenDu prüfst Anlagen auf Druck und Dichtheit, evakuierst und befüllst sie mit Kältemittel, stellst sie ein und übergibst sie mit Protokoll an die Kundschaft.
  5. 05Warten und Störungen behebenDu kontrollierst Anlagen auf Dichtheit, wartest sie, suchst Fehler und setzt sie instand, damit Kühlung und Klima zuverlässig laufen.
  6. 06Umweltgerecht arbeitenDu gehst sicher mit Kältemitteln um, gewinnst sie zurück, entsorgst Kältemittel und Öle fachgerecht und optimierst Anlagen nach wirtschaftlichen und ökologischen Gesichtspunkten.

Wo du arbeitest

  • Betriebe des Kälteanlagenbauerhandwerks
  • Kundendienst und Wartung beim Kunden vor Ort
  • Supermärkte, Lebensmittelhandel und Gastronomie
  • Lebensmittelindustrie, Kühlhäuser und Logistik
  • Klimatisierung von Büros, Rechenzentren und Krankenhäusern
  • Wärmepumpen in Wohn- und Gewerbegebäuden
  • Hersteller von Kälte-, Klima- und Wärmepumpentechnik

Was du mitbringen solltest

  • Mathematik und Physik, etwa um Drücke, Temperaturen und Leistungen zu berechnen
  • Interesse an Elektrotechnik und Regelungstechnik
  • Handwerkliches Geschick beim Biegen, Löten und Verbinden von Rohren
  • Sorgfalt und Verantwortungsbewusstsein im Umgang mit Kältemitteln und Strom
  • Freude am Kontakt mit Kundinnen und Kunden
  • Gute körperliche Verfassung für Arbeiten auf Dächern, in Technikräumen und Kühlräumen

Ausbildung und Prüfung

3,5 Jahre im Betrieb und in der Berufsschule, Gesellenprüfung Teil 1 und Teil 2.

Ablauf
Duale Ausbildung im Betrieb und in der Berufsschule, im Handwerk ergänzt durch überbetriebliche Lehrgänge. Die Ausbildung dauert dreieinhalb Jahre und wird in Handwerk und Industrie angeboten. Die Gesellen- bzw. Abschlussprüfung ist gestreckt: Teil 1 zum Ende des zweiten Ausbildungsjahres, Teil 2 am Ende der Ausbildung.
Zugang
Rechtlich ist kein bestimmter Schulabschluss vorgeschrieben. Betriebe stellen überwiegend Auszubildende mit mittlerem Schulabschluss ein; die genauen Anteile nennt das BIBB-Datenblatt zum Beruf.
Verkürzen
Mit Abitur, Fachhochschulreife oder Vorkenntnissen kann die Ausbildung auf Antrag bei der Kammer verkürzt werden (§ 8 BBiG, § 27c HwO). Bei guten Leistungen ist auch eine vorzeitige Zulassung zur Prüfung möglich.

So zählt die Prüfung

Anteil der Prüfungsbereiche an der Gesamtnote

Gesellenprüfung Teil 130 %

  • Arbeitsauftrag, Arbeitsaufgabe mit situativem Fachgespräch21 %
  • Arbeitsauftrag, schriftliche Aufgabenstellungen9 %

Gesellenprüfung Teil 270 %

  • Kundenauftrag35 %
  • Kälte- und Klimatechnik25 %
  • Wirtschafts- und Sozialkunde10 %
Prüfung realistisch übenPrüfungsbereiche, Zeiten und Bewertung wie in der echten Prüfung.

Was du verdienst

Tarifliche Werte aus amtlichen Quellen. Ohne Tarifbindung kann es weniger sein, mindestens aber die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung.

  • 1. Jahr724 bis 1.140 €
  • 2. Jahr854 bis 1.240 €
  • 3. Jahr977 bis 1.340 €
  • 4. Jahr1.014 bis 1.440 €

Beispielhafte tarifliche Vergütung brutto im Monat (Handwerk) laut BERUFENET. Die Beträge unterscheiden sich je nach Bundesland, Branche und Tarifvertrag; in der technischen Gebäudeausrüstung nennt BERUFENET teils höhere Untergrenzen.

Deine Chancen nach der Ausbildung

Weiterbildung, Aufstieg und Studium: Mit Berufserfahrung stehen dir viele Wege offen, oft auch ohne Abitur.

  1. Ausbildung abgeschlossen: Gesellenbrief, DQR-Niveau 4. Ab hier stehen dir diese Wege offen.
  2. Spezialisierung

    Sachkunde für Kältemittel nach F-Gase-Verordnung

    Mit der bestandenen Gesellenprüfung kannst du die Sachkundebescheinigung für Arbeiten an Anlagen mit fluorierten Kältemitteln ohne weitere Prüfung beantragen. Schulungen zu brennbaren Kältemitteln und CO2 erweitern dein Können.

  3. MeisterDQR 6, wie Bachelor

    Kälteanlagenbauermeister/-in

    Mit der Meisterprüfung vor der Handwerkskammer darfst du einen Betrieb leiten und selbst ausbilden. Zusätzlich darfst du die Bezeichnung Bachelor Professional führen.

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  4. Techniker

    Staatlich geprüfte/r Techniker/-in Kälte- und Klimatechnik

    Fachschulweiterbildung in Vollzeit oder berufsbegleitend, je nach Bundesland als Kälte- und Klimatechnik oder Heizungs-, Lüftungs- und Klimatechnik. Danach planst und berechnest du Anlagen, etwa in Planungsbüros oder bei Herstellern.

  5. Studium

    Studium Kälte-, Klima- oder Versorgungstechnik

    An Hochschulen kannst du zum Beispiel Versorgungstechnik, Gebäudetechnik oder Kälte- und Klimatechnik studieren, auch dual. Mit Meisterbrief darfst du in allen Bundesländern ohne Abitur studieren.

  6. Selbstständig

    Eigener Kälteanlagenbauer-Betrieb

    Das Kälteanlagenbauerhandwerk ist zulassungspflichtig. Für einen eigenen Betrieb brauchst du in der Regel den Meisterbrief und die Eintragung in die Handwerksrolle bei der Handwerkskammer.

  7. Aufstieg

    Aufstiegs-BAföG

    Lehrgangs- und Prüfungskosten für Meister- und Technikerweiterbildungen werden vom Staat gefördert, teils als Zuschuss und teils als Darlehen.

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Handwerkskammer und weitere Infos