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Lernfeld 10 · Prüfung Teil 2

Inbetriebnahme dokumentieren und übergeben

Inbetriebnahme dokumentieren und übergeben: Messwerte, Anlagenbuch, Dichtheitskontrollen nach F-Gase-Verordnung, Elektroprüfung und Einweisung des Betreibers.

12 Aufgaben dazu übenKostenlos, ohne Anmeldung, mit Lösungsweg

Darum geht es

Mit der Inbetriebnahme beginnt das Leben der Anlage, und das Protokoll hält ihren Sollzustand fest. Hinein gehören Saug- und Hochdruck mit Sättigungstemperaturen, Überhitzung, Unterkühlung, Druckgastemperatur, Luft- oder Wassertemperaturen an den Wärmeübertragern, Stromaufnahme, eingestellte Sollwerte und die gemessenen Schaltpunkte der Sicherheitseinrichtungen, etwa des Hochdruck-Sicherheitsdruckbegrenzers. Dazu kommen die Bedingungen bei der Messung, also Außen- und Raumtemperatur. Bei jeder späteren Wartung lassen sich so Abweichungen sofort erkennen.

Das Anlagenbuch begleitet die Anlage über die ganze Lebensdauer. Es enthält Kältemittel, Füllmenge und CO2-Äquivalent, alle Nachfüll- und Rückgewinnungsmengen, Dichtheitskontrollen, Wartungen und Prüfungen. Nach der F-Gase-Verordnung werden Anlagen ab 5 t CO2-Äquivalent alle 12 Monate kontrolliert, ab 50 t alle 6 Monate und ab 500 t alle 3 Monate; mit Leckage-Erkennungssystem verdoppeln sich die Abstände, ab 500 t ist es Pflicht. Die Aufzeichnungen werden mindestens fünf Jahre aufbewahrt. Die elektrische Anlage erhält vor der ersten Inbetriebnahme die Erstprüfung nach DIN VDE 0100-600 mit Besichtigen, Erproben und Messen.

Zur Übergabe gehören Betriebsanleitung, Schaltpläne, Rohrleitungsschema, Konformitätserklärung und Prüfprotokolle. Der Betreiber wird an der laufenden Anlage in Bedienung, Störmeldungen und seine Pflichten eingewiesen, etwa die regelmäßigen Dichtheitskontrollen und Prüfungen nach Betriebssicherheitsverordnung. Mit seiner Unterschrift bestätigt er Einweisung und Übergabe. Ein sauber geführtes Protokoll schützt auch den Fachbetrieb bei Gewährleistungsfragen.

Das solltest du dir merken

  • Das Inbetriebnahmeprotokoll ist der Vergleichsmaßstab für jede Wartung.
  • Schaltpunkte der Sicherheitseinrichtungen werden erprobt und eingetragen.
  • Dichtheitskontrolle nach CO2-Äquivalent, ab 5 t alle 12 Monate.
  • Aufzeichnungen nach F-Gase-Verordnung mindestens fünf Jahre aufbewahren.
  • Einweisung an der Anlage und schriftlich bestätigen lassen.

Formeln

Kälteleistung aus der Luftseite
Luftvolumenstrom in m³/s, kg/m³, kJ/(kg K), Abkühlung in K
Leistungszahl Kühlen
Kälteleistung, elektrische Leistungsaufnahme, beide in kW

Typische Fehler in der Prüfung

  • Messwerte ohne Außen- und Raumtemperatur eingetragen, sodass sie später nicht vergleichbar sind.
  • Den Hochdruck-Sicherheitsdruckbegrenzer nicht erprobt, sondern nur den Sollwert abgeschrieben.
  • Die Abstände der Dichtheitskontrolle nach kg statt nach CO2-Äquivalent bestimmt.
  • Beim Luftvolumenstrom vergessen, m³/h in m³/s umzurechnen.

Tipps aus der Werkstatt

  • Dichtheitskontrollen richten sich nach dem CO2-Äquivalent, nicht nach kg: ab 5 t alle 12 Monate, ab 50 t alle 6, ab 500 t alle 3 Monate; mit Leckage-Erkennungssystem doppelt so lange. Im Protokoll immer Außen- und Raumtemperatur mit eintragen, sonst sind die Messwerte bei der nächsten Wartung nicht vergleichbar.

Sitzt das Thema? Teste dich mit echten Prüfungsfragen.

12 Aufgaben zu „Inbetriebnahme dokumentieren und übergeben“, falsche Antworten kommen in der Runde noch einmal.

Jetzt üben

Grundlage: KMK-Rahmenlehrplan Mechatroniker/-in für Kältetechnik, Lernfeld 10 (Kälte- und Klimaanlagen in Betrieb nehmen). Eigene Erklärung, keine Originalaufgaben der Prüfungsausschüsse.