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Prüfungsbereich WiSo · Prüfung Teil 2

Arbeitsvertrag, Arbeitszeit und Kündigung

Arbeitsrecht erklärt: Arbeitsvertrag, Nachweisgesetz, Arbeitszeitgesetz, Urlaub, Krankheit, Kündigung, Kündigungsschutz, Mutterschutz und Zeugnis.

21 Aufgaben dazu übenKostenlos, ohne Anmeldung, mit Lösungsweg

Darum geht es

Ein Arbeitsvertrag kann formlos geschlossen werden. Nach dem Nachweisgesetz muss der Arbeitgeber die wesentlichen Bedingungen aber schriftlich festhalten, zum Beispiel Beginn, Tätigkeit, Entgelt, Arbeitszeit, Urlaub und Kündigungsfristen. Ein befristeter Vertrag ist ohne sachlichen Grund bis zu zwei Jahre möglich, die Befristung muss vor Arbeitsbeginn schriftlich vereinbart sein.

Das Arbeitszeitgesetz erlaubt für Erwachsene werktäglich 8 Stunden, verlängerbar auf 10 Stunden, wenn im Durchschnitt von sechs Monaten 8 Stunden nicht überschritten werden. Nach mehr als 6 Stunden sind 30 Minuten Pause Pflicht, nach mehr als 9 Stunden 45 Minuten. Zwischen zwei Arbeitstagen liegen mindestens 11 Stunden Ruhezeit. Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 24 Werktage, bei einer Fünftagewoche also 20 Arbeitstage.

Bei Krankheit zahlt der Arbeitgeber das Entgelt bis zu sechs Wochen weiter, danach zahlt die Krankenkasse Krankengeld. Eine Kündigung muss schriftlich mit Unterschrift erfolgen, E-Mail oder Messenger reichen nicht. Die Grundkündigungsfrist beträgt vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende und verlängert sich für den Arbeitgeber mit der Betriebszugehörigkeit. Das Kündigungsschutzgesetz gilt nach sechs Monaten im Betrieb und in Betrieben mit mehr als zehn Beschäftigten; dann braucht eine Kündigung einen sozialen Grund.

Besonderen Kündigungsschutz haben unter anderem Schwangere, Beschäftigte in Elternzeit, schwerbehinderte Menschen und Betriebsratsmitglieder. Am Ende hat jeder Beschäftigte Anspruch auf ein Zeugnis. Das einfache nennt Art und Dauer der Tätigkeit, das qualifizierte zusätzlich Leistung und Verhalten.

Das solltest du dir merken

  • Kündigung immer schriftlich mit Unterschrift.
  • Mindesturlaub 24 Werktage, bei Fünftagewoche 20 Arbeitstage.
  • Entgeltfortzahlung bei Krankheit bis zu sechs Wochen.
  • Kündigungsschutzgesetz ab sechs Monaten Betriebszugehörigkeit und mehr als zehn Beschäftigten.
  • Qualifiziertes Zeugnis beurteilt auch Leistung und Verhalten.

Typische Fehler in der Prüfung

  • Kündigung per E-Mail oder Kurznachricht für wirksam gehalten.
  • Werktage und Arbeitstage beim Urlaub verwechselt.
  • Pausen für Erwachsene mit denen aus dem Jugendarbeitsschutzgesetz verwechselt.

Tipps aus der Werkstatt

  • Rechtsquellen von oben nach unten: Grundgesetz, Gesetz, Verordnung, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, Arbeitsvertrag. Die niedrigere Stufe darf von der höheren nur abweichen, wenn es für dich günstiger ist (Günstigkeitsprinzip). Zahlen, die oft gefragt werden: 8 Stunden Regelarbeitszeit, 11 Stunden Ruhezeit, 6 Wochen Entgeltfortzahlung, 4 Wochen Grundkündigungsfrist.

Sitzt das Thema? Teste dich mit echten Prüfungsfragen.

21 Aufgaben zu „Arbeitsvertrag, Arbeitszeit und Kündigung“, falsche Antworten kommen in der Runde noch einmal.

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Grundlage: Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde; NachwG; ArbZG §§ 3, 4, 5; BUrlG § 3; EFZG § 3; BGB §§ 622, 623, 630; KSchG §§ 1, 23; TzBfG § 14. Eigene Erklärung, keine Originalaufgaben der Prüfungsausschüsse.