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Lernfeld 12 · Prüfung Teil 2

Wiederholungsprüfung und Betriebssicherheit

Wiederholungsprüfung elektrischer Anlagen nach DIN VDE 0105-100 und DGUV Vorschrift 3: Fristen, Besichtigen, Erproben, Messen und Prüfprotokoll.

13 Aufgaben dazu übenKostenlos, ohne Anmeldung, mit Lösungsweg

Darum geht es

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel müssen nicht nur bei der Errichtung, sondern auch im Betrieb regelmäßig geprüft werden. Grundlagen sind die Betriebssicherheitsverordnung und die DGUV Vorschrift 3. Der Unternehmer legt Art, Umfang und Fristen in der Gefährdungsbeurteilung fest; die Durchführungsanweisung zur DGUV Vorschrift 3 nennt Richtwerte, zum Beispiel 4 Jahre für ortsfeste Anlagen und 1 Jahr in Räumen und Anlagen besonderer Art. Prüfen darf nur eine Elektrofachkraft. Für die Gebäudeautomation kommen weitere Pflichten dazu, etwa für Sicherheitsbeleuchtung (DIN EN 50172) und Brandmeldeanlagen (DIN VDE 0833-1 mit Inspektion viermal im Jahr).

Die wiederkehrende Prüfung nach DIN VDE 0105-100 folgt demselben Aufbau wie die Erstprüfung nach DIN VDE 0100-600: Besichtigen, Erproben und Messen. Im freigeschalteten Zustand werden die Durchgängigkeit der Schutzleiter und der Isolationswiderstand gemessen, unter Spannung die Schleifenimpedanz und das Auslöseverhalten der Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen. Bei der Isolationsmessung in Verteilern mit Busgeräten werden Überspannungsschutzgeräte abgeklemmt und Außen- und Neutralleiter verbunden gegen PE gemessen; SELV-Kreise wie die KNX-Busleitung werden mit 250 V gemessen.

Für den Fehlerschutz durch Abschaltung muss die Schleifenimpedanz klein genug sein, damit der Schutzschalter im Fehlerfall schnell genug auslöst. Weil die Leitung beim Messen kalt ist, im Fehlerfall aber warm wird, rechnet man mit einem Abschlag von einem Drittel. Alle Ergebnisse kommen in ein Prüfprotokoll mit Prüfer, Datum, Messgeräten, Messwerten, Bewertung und offenen Mängeln. Der Vergleich mit den Vorwerten zeigt schleichende Verschlechterungen, bevor ein Grenzwert unterschritten wird.

Das solltest du dir merken

  • Prüffristen legt der Unternehmer in der Gefährdungsbeurteilung fest.
  • Ortsfeste Anlagen werden nach Richtwert alle 4 Jahre geprüft, besondere Betriebsstätten jährlich.
  • Besichtigen, Erproben, Messen, und immer das Protokoll.
  • Isolation bis 500 V mit 500 V messen, mindestens 1 MΩ; SELV und PELV mit 250 V, mindestens 0,5 MΩ.
  • Die RCD-Prüftaste ersetzt keine Messung von Auslösestrom und Auslösezeit.

Formeln

Abschaltbedingung mit Abschlag für die Messung
gemessene Schleifenimpedanz, Spannung gegen Erde, Abschaltstrom (B-Automat 5 · , C-Automat 10 · )
Erdungswiderstand im TT-System
vereinbarte Grenze der Berührungsspannung (meist 50 V), Bemessungsfehlerstrom der RCD

Typische Fehler in der Prüfung

  • Den Schutzleiter für die Isolationsmessung abgeklemmt.
  • Überspannungsschutz und Elektronik bei der Isolationsmessung angeschlossen gelassen.
  • Bei der Schleifenimpedanz mit dem Nennstrom statt mit dem Abschaltstrom gerechnet.
  • Geglaubt, die regelmäßige Betätigung der Prüftaste ersetze die Wiederholungsprüfung.

Tipps aus der Werkstatt

  • Bei der Schleifenimpedanz rechnest du mit dem Abschaltstrom, nicht mit dem Nennstrom: B16 löst sicher bei 80 A aus, also höchstens 2/3 · 230 V / 80 A ≈ 1,92 Ω gemessen. Vor der Isolationsmessung im Verteiler Überspannungsschutz abklemmen, L und N verbinden und gegen PE messen; den Schutzleiter nie abklemmen.

Sitzt das Thema? Teste dich mit echten Prüfungsfragen.

13 Aufgaben zu „Wiederholungsprüfung und Betriebssicherheit“, falsche Antworten kommen in der Runde noch einmal.

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Grundlage: KMK-Rahmenlehrplan Elektroniker/-in für Gebäudesystemintegration, Lernfeld 12 (Gebäudetechnische Systeme warten und instand setzen). Eigene Erklärung, keine Originalaufgaben der Prüfungsausschüsse.