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Lernfeld 13 · Prüfung Teil 2

Projektdokumentation und Übergabe

Projektdokumentation und Übergabe: Maschinenverordnung, CE, Betriebsanleitung, Kennzeichnung nach IEC 81346, Typenschild und Protokolle.

21 Aufgaben dazu übenKostenlos, ohne Anmeldung, mit Lösungsweg

Darum geht es

Wer eine Maschine in Verkehr bringt, muss nachweisen, dass sie sicher ist. Bisher gilt die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, ab dem 20. Januar 2027 die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230. Der Hersteller erstellt die technischen Unterlagen mit Risikobeurteilung, führt die Konformitätsbewertung durch, stellt die EU-Konformitätserklärung aus und bringt die CE-Kennzeichnung an. Wendet er eine harmonisierte Norm wie DIN EN 60204-1 an, die im Amtsblatt der EU gelistet ist, gilt die Vermutungswirkung: Für die abgedeckten Anforderungen wird angenommen, dass sie erfüllt sind.

Die Betriebsanleitung beschreibt Transport, Aufstellung, Bedienung, Wartung und Restrisiken. Warnhinweise sind nach Schwere gestuft: GEFAHR für unmittelbar drohende Gefahr mit Tod oder schwerer Verletzung, WARNUNG für mögliche Gefahr mit Tod oder schwerer Verletzung, VORSICHT für leichte Verletzungen. Nach der Maschinenverordnung darf die Anleitung digital bereitgestellt werden, auf Wunsch des Käufers muss es sie kostenlos auf Papier geben.

In Schaltplänen kennzeichnest du Betriebsmittel nach DIN EN IEC 81346: = für die Funktion oder Anlage, + für den Ort, - für das Produkt und : für den Anschluss. Zur Übergabe gehören Schaltpläne, Programmstand, Parameterlisten, Prüf- und Inbetriebnahmeprotokolle sowie die Einweisung von Bedien- und Instandhaltungspersonal.

Das solltest du dir merken

  • Die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 gilt ab dem 20. Januar 2027.
  • Harmonisierte Normen lösen die Vermutungswirkung aus, Pflicht sind sie nicht.
  • GEFAHR, WARNUNG, VORSICHT in absteigender Schwere.
  • Kennzeichnung nach IEC 81346, = Funktion, + Ort, - Produkt, Doppelpunkt Anschluss.
  • Ein Inbetriebnahmeprotokoll nennt Datum, Prüfer, Messwerte, Programmstand und offene Punkte.

Typische Fehler in der Prüfung

  • CE-Kennzeichnung als Prüfzeichen einer unabhängigen Stelle verstanden; der Hersteller bringt sie selbst an.
  • Harmonisierte Normen als gesetzlich vorgeschrieben bezeichnet.
  • Vorzeichen + und - bei der Betriebsmittelkennzeichnung vertauscht.
  • Signalwörter WARNUNG und VORSICHT in der Rangfolge vertauscht.

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Vor der Übergabe wird jeder Ein- und Ausgang der Anlage einzeln auf Verdrahtung und Zuordnung geprüft und im Prüfprotokoll abgehakt. Die Anlage hat Ein- und Ausgänge; je Signal werden für Prüfen und Eintragen veranschlagt. Dazu kommen für das Vorbereiten des Protokolls und die Abschlussdokumentation. Wie viele Stunden sind für die Signalprüfung einzuplanen? Runden Sie auf eine Nachkommastelle.

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Tipps aus der Werkstatt

  • Die drei Vorzeichen der Referenzkennzeichnung: „=“ Funktion (Anlage), „+“ Ort (Einbauort), „−“ Produkt (Betriebsmittel). Häufige Kennbuchstaben: K Hilfsschütz und Relais, Q Leistungsschalter und Leistungsschütz, F Sicherung, M Motor, B Sensor, S Taster, P Anzeige.
  • Vor der CE-Kennzeichnung steht die Risikobeurteilung, danach die Konformitätserklärung des Herstellers. Rangfolge der Maßnahmen: zuerst konstruktiv beseitigen, dann technische Schutzeinrichtung, zuletzt Hinweise und Unterweisung. Diese Reihenfolge wird oft genau andersherum angeboten.

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21 Aufgaben zu „Projektdokumentation und Übergabe“, falsche Antworten kommen in der Runde noch einmal.

Jetzt üben

Grundlage: KMK-Rahmenlehrplan Elektroniker/-in für Automatisierungstechnik 18.12.2020, Lernfeld 13; Verordnung (EU) 2023/1230, DIN EN IEC 81346-1, ISO 3864-2. Eigene Erklärung, keine Originalaufgaben der Prüfungsausschüsse.