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Berufsporträt

Anlagenmechaniker/-in für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik

Als Anlagenmechaniker/-in für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik sorgst du dafür, dass Gebäude mit Trinkwasser, Wärme und frischer Luft versorgt werden. Du montierst Bäder, Heizungen, Lüftungs- und Klimaanlagen, nimmst sie in Betrieb und hältst sie instand. Mit dem Umstieg auf Wärmepumpen, Solarthermie und andere erneuerbare Energien bist du direkt an der Wärmewende im Gebäudebestand beteiligt.

Ausbildung
3,5 Jahre, dual
Zuständig
Handwerkskammer
Vergütung
724 € bis 1.440 €
im Monat, tariflich, je nach Ausbildungsjahr

Was du im Beruf machst

  1. 01Anlagen montierenDu verlegst Rohrleitungen und Kanäle und montierst Ver- und Entsorgungsanlagen, Heizkessel, Wärmepumpen, Lüftungsgeräte und Sanitärobjekte.
  2. 02Elektrisch anschließen und regelnDu stellst elektrische Anschlüsse her und installierst, prüfst und stellst Mess-, Steuerungs-, Regelungs- und Sicherheitseinrichtungen ein.
  3. 03In Betrieb nehmen und übergebenDu nimmst Anlagen in Betrieb, prüfst ihre Funktion, übergibst sie an die Kundschaft und erklärst die Bedienung.
  4. 04Warten und instand setzenDu prüfst, optimierst, wartest und reparierst bestehende Anlagen und führst Hygienemaßnahmen an Trinkwasser- und Lüftungssystemen durch.
  5. 05Kunden beratenDu berätst Kundinnen und Kunden zu Produkten und Lösungen und berücksichtigst dabei Technik, Wirtschaftlichkeit und Umweltschutz.
  6. 06Dämmen und schützenDu setzt Dämm-, Dicht- und Schutzmaßnahmen um, etwa für Wärme-, Brand-, Schall- und Korrosionsschutz.

Wo du arbeitest

  • Betriebe des Installateur- und Heizungsbauerhandwerks
  • Kundendienst und Wartung beim Kunden vor Ort
  • Neubau und Modernisierung von Wohngebäuden
  • Gewerbe- und Industriegebäude, Krankenhäuser, Schulen
  • Haustechnik und Gebäudemanagement in Industrie und Wohnungswirtschaft
  • Energieversorger und Stadtwerke
  • Hersteller von Heizungs-, Sanitär- und Klimatechnik

Was du mitbringen solltest

  • Mathematik, z. B. um den Leitungsbedarf einer Heizungsanlage zu berechnen
  • Physik, z. B. um das Verhalten von Flüssigkeiten zu verstehen
  • Werken/Technik, z. B. für Metallbearbeitung und Verbindungstechniken
  • Deutsch, z. B. um Kundinnen und Kunden über Produkte zu informieren
  • Handwerkliches Geschick, etwa beim Biegen von Kupferrohren
  • Schwindelfreiheit und gute körperliche Verfassung für Leitern, Gerüste und schwere Anlagenteile
  • Technisches Verständnis, Sorgfalt und Teamfähigkeit

Ausbildung und Prüfung

3,5 Jahre im Betrieb und in der Berufsschule, Gesellenprüfung Teil 1 und Teil 2.

Ablauf
Duale Ausbildung im Betrieb und in der Berufsschule, dazu überbetriebliche Lehrgänge im Handwerk. Die Ausbildung dauert dreieinhalb Jahre. Sie ist überwiegend im Handwerk angesiedelt, wird aber auch in Industrie und Handel angeboten. Die Gesellenprüfung bzw. Abschlussprüfung ist gestreckt und besteht aus Teil 1 und Teil 2.
Zugang
Rechtlich ist kein bestimmter Schulabschluss vorgeschrieben. Laut BIBB-Berufsbildungsstatistik 2024 hatten von den neuen Auszubildenden 45 Prozent einen mittleren Schulabschluss, 38 Prozent den ersten Schulabschluss und 12 Prozent die Hochschul- oder Fachhochschulreife.
Verkürzen
Mit Abitur, Fachhochschulreife oder Vorkenntnissen kann die Ausbildung auf Antrag bei der Kammer verkürzt werden (§ 8 BBiG, § 27c HwO). Bei guten Leistungen ist auch eine vorzeitige Zulassung zur Prüfung möglich.
Einsatzgebiete laut Verordnung
Sanitärtechnik · Heizungstechnik · Lüftungs- und Klimatechnik · Erneuerbare Energien und Umwelttechnik

So zählt die Prüfung

Anteil der Prüfungsbereiche an der Gesamtnote

Gesellenprüfung Teil 130 %

  • Arbeitsaufgabe mit situativem Fachgespräch15 %
  • Versorgungstechnik, schriftliche Aufgaben15 %

Gesellenprüfung Teil 270 %

  • Kundenauftrag35 %
  • Arbeitsplanung15 %
  • Systemanalyse und Instandhaltung10 %
  • Wirtschafts- und Sozialkunde10 %
Prüfung realistisch übenPrüfungsbereiche, Zeiten und Bewertung wie in der echten Prüfung.

Was du verdienst

Tarifliche Werte aus amtlichen Quellen. Ohne Tarifbindung kann es weniger sein, mindestens aber die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung.

  • 1. Jahr724 bis 1.140 €
  • 2. Jahr854 bis 1.240 €
  • 3. Jahr977 bis 1.340 €
  • 4. Jahr1.014 bis 1.440 €

Beispielhafte tarifliche Vergütung brutto im Monat (Handwerk) laut BERUFENET, Stand 01.09.2026. Die Beträge unterscheiden sich je nach Bundesland, Branche und Tarifvertrag.

Deine Chancen nach der Ausbildung

Weiterbildung, Aufstieg und Studium: Mit Berufserfahrung stehen dir viele Wege offen, oft auch ohne Abitur.

  1. Ausbildung abgeschlossen: Gesellenbrief, DQR-Niveau 4. Ab hier stehen dir diese Wege offen.
  2. Spezialisierung

    SHK-Kundendiensttechniker/-in (ZVSHK)

    Bundeseinheitliche Fortbildung des Fachverbands mit 240 Unterrichtseinheiten für Gesellinnen und Gesellen mit in der Regel zwei Jahren Berufspraxis. Du arbeitest danach selbstständig beim Kunden, berätst und vertrittst deinen Betrieb.

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  3. Spezialisierung

    Gebäudeenergieberater/-in (HWK)

    Lehrgang der Handwerkskammern zu Gebäudehülle, Heiz- und Lüftungstechnik, Energieausweisen und Förderprogrammen. Er richtet sich vor allem an Meisterinnen und Meister aus Bau- und Ausbauhandwerken sowie der Gebäudetechnik.

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  4. MeisterDQR 6, wie Bachelor

    Installateur- und Heizungsbauermeister/-in

    Mit der Meisterprüfung vor der Handwerkskammer darfst du einen Betrieb leiten und selbst ausbilden. Zusätzlich darfst du die Bezeichnung Bachelor Professional führen.

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  5. Techniker

    Staatlich geprüfte/r Techniker/-in Heizungs-, Lüftungs- und Klimatechnik

    Fachschulweiterbildung in Vollzeit oder berufsbegleitend, je nach Bundesland auch mit dem Schwerpunkt Versorgungstechnik. Danach planst und berechnest du Anlagen, etwa in Planungsbüros, bei Herstellern oder in der Bauleitung.

  6. Studium

    Studium Gebäude- und Versorgungstechnik

    An Hochschulen kannst du zum Beispiel Versorgungstechnik oder Gebäudetechnik studieren, auch dual. Mit Meisterbrief darfst du in allen Bundesländern ohne Abitur studieren.

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  7. Selbstständig

    Eigener SHK-Betrieb

    Das Installateur- und Heizungsbauerhandwerk ist zulassungspflichtig. Für einen eigenen Betrieb brauchst du in der Regel den Meisterbrief und die Eintragung in die Handwerksrolle bei der Handwerkskammer.

  8. Aufstieg

    Aufstiegs-BAföG

    Lehrgangs- und Prüfungskosten für Meister- und Technikerweiterbildungen werden vom Staat gefördert, teils als Zuschuss und teils als Darlehen.

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Handwerkskammer und weitere Infos